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Bestattung Vorsorge Erbrecht

Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Erbengemeinschaft, Erbschein und weitere erbrechtliche Themen. Ein Überblick über die wichtigsten Konstellationen — von der Erbausschlagung bei überschuldetem Nachlass bis zur Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben.

Was umfasst das Erbrecht?

Das deutsche Erbrecht ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt — die §§ 1922 bis 2385 BGB. Es bestimmt, was nach dem Tod einer Person mit ihrem Vermögen geschieht. Mit dem Tod geht der gesamte Nachlass — Vermögen und Schulden — automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB). Eine ausdrückliche Annahme ist nicht erforderlich.

Im Mittelpunkt stehen mehrere Kernthemen: Wer wird Erbe? Wie hoch ist mein Pflichtteil? Was passiert bei mehreren Erben? Wie schütze ich mich vor den Schulden des Verstorbenen? Welche Fristen muss ich einhalten?

Die folgenden Detailseiten geben einen sachlichen Überblick zu den wichtigsten erbrechtlichen Themen — von der gesetzlichen Erbfolge über das Pflichtteilsrecht bis zu Sonderfällen wie Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft. Bei konkreten erbrechtlichen Fragen — insbesondere bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsforderungen oder überschuldeten Nachlässen — ist anwaltliche Beratung in der Regel unverzichtbar.

Wichtig zu unterscheiden: Diese Gruppe behandelt das Erbrecht nach dem Erbfall. Die Gestaltung der Erbfolge zu Lebzeiten — also Testament und Erbvertrag — wird in der Gruppe Testament & Erbvertrag behandelt.

Erbrechtliche Themen im Überblick

Erbe & Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft
§§ 1922 ff. BGB
Pflichtteilsschutz
Erbengemeinschaft
6 Wo. Ausschlagung

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Erbschein und Erbausschlagung. Wichtige Fristen und rechtliche Grundlagen.

Pflichtteil

Anspruch enterbter naher Angehöriger
halber Erbteil
Geldanspruch
10 Jahre rückwirkend
§ 2303 BGB

Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen 10 Jahre rückwirkend.

Pflichtteilsverzicht

Verzicht auf Pflichtteil zu Lebzeiten
Notar Pflicht
oft mit Abfindung
beidseitig
§ 2348 BGB

Notariell beurkundeter Vertrag — meist gegen Abfindungszahlung. Privatschriftlich nichtig.

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben, gemeinsamer Nachlass
gemeinsame Verfügung
Blockade-Risiko
Auseinandersetzung
§ 2032 BGB

Verfügungen nur gemeinsam möglich. Häufige Blockade bei Immobilien. Auseinandersetzung kann jederzeit verlangt werden.

Erbschein

Amtlicher Nachweis der Erbenstellung
Nachlassgericht
0,5–1 % Nachlass
6–12 Wo.
für Banken

Erforderlich für Banken, Grundbuch, Versicherungen. Kosten 0,5–1 % des Nachlasswerts. Bei notariellem Testament oft nicht nötig.

Erbausschlagung

Erbe ablehnen — strenge Fristen
6 Wochen Frist
notariell
Schuldenschutz
§ 1944 BGB

Sechs Wochen ab Kenntnis. Notariell oder beim Nachlassgericht. Schützt vor Haftung mit Privatvermögen.

Testamentsvollstreckung

Person zur Umsetzung des Testaments
Anwalt / Notar
Erbenschutz
Verwaltung
§§ 2197 ff. BGB

Verwaltet Nachlass und setzt die Verfügungen um. Schützt minderjährige oder pflegebedürftige Erben.

Nachlassinsolvenz

Bei überschuldetem Nachlass
Privatvermögen sicher
beim Insolvenzgericht
Insolvenzverwalter
§ 1980 BGB

Beschränkt die Haftung der Erben auf den Nachlass. Privatvermögen bleibt geschützt.

Nachlasspflegschaft

Verwaltung bei unbekannten Erben
unbekannte Erben
gerichtl. Pfleger
sichert Nachlass
§ 1960 BGB

Gerichtlich bestellter Pfleger sichert und verwaltet den Nachlass, bis die Erben feststehen.

Wichtige Fristen und Beträge im Erbfall

Erbrechtsangelegenheiten sind häufig zeitkritisch. Die wichtigsten Fristen und Beträge im Überblick:

Frist / Betrag Wofür? Rechtsgrundlage
6 WochenErbausschlagung ab Kenntnis vom Erbfall§ 1944 BGB
6 MonateErbausschlagung bei Auslandsbezug§ 1944 Abs. 3 BGB
3 MonateAnzeige beim Finanzamt§ 30 ErbStG
3 JahreVerjährung von Pflichtteilsansprüchen§ 2332 BGB
10 JahrePflichtteilsergänzung bei Schenkungen§ 2325 BGB
30 JahreMaximale Verjährung Pflichtteil§ 2332 BGB
500.000 €Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehegatte§ 16 ErbStG
400.000 €Erbschaftsteuer-Freibetrag pro Kind§ 16 ErbStG
0,5–1 %Erbscheinkosten vom NachlasswertGNotKG

Wer eine Frist versäumt, riskiert erhebliche finanzielle Nachteile — bis hin zur persönlichen Haftung für Schulden des Verstorbenen mit dem eigenen Privatvermögen. Bei zeitkritischen Fragen ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Häufige erbrechtliche Situationen

Welche erbrechtliche Frage in Ihrer konkreten Situation relevant ist, hängt von den Umständen ab. Eine grobe Orientierung:

Wann anwaltliche Beratung im Erbfall unverzichtbar ist

Erbrechtsangelegenheiten sind regelmäßig komplex und mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden. In folgenden Konstellationen ist anwaltliche Vertretung praktisch unverzichtbar:

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Weitere Vorsorge-Themen

Quellen & Hinweis: Die Inhalte dieser Seite wurden auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen recherchiert und aufbereitet — darunter Wikipedia, Veröffentlichungen von Bund, Ländern und Kommunen, Angaben von Verbänden und Unternehmen sowie Informationen von Religionsgemeinschaften und Kirchengemeinden. Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.