Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Erbengemeinschaft, Erbschein und weitere erbrechtliche Themen. Ein Überblick über die wichtigsten Konstellationen — von der Erbausschlagung bei überschuldetem Nachlass bis zur Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben.
Das deutsche Erbrecht ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt — die §§ 1922 bis 2385 BGB. Es bestimmt, was nach dem Tod einer Person mit ihrem Vermögen geschieht. Mit dem Tod geht der gesamte Nachlass — Vermögen und Schulden — automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB). Eine ausdrückliche Annahme ist nicht erforderlich.
Im Mittelpunkt stehen mehrere Kernthemen: Wer wird Erbe? Wie hoch ist mein Pflichtteil? Was passiert bei mehreren Erben? Wie schütze ich mich vor den Schulden des Verstorbenen? Welche Fristen muss ich einhalten?
Die folgenden Detailseiten geben einen sachlichen Überblick zu den wichtigsten erbrechtlichen Themen — von der gesetzlichen Erbfolge über das Pflichtteilsrecht bis zu Sonderfällen wie Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft. Bei konkreten erbrechtlichen Fragen — insbesondere bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsforderungen oder überschuldeten Nachlässen — ist anwaltliche Beratung in der Regel unverzichtbar.
Wichtig zu unterscheiden: Diese Gruppe behandelt das Erbrecht nach dem Erbfall. Die Gestaltung der Erbfolge zu Lebzeiten — also Testament und Erbvertrag — wird in der Gruppe Testament & Erbvertrag behandelt.
Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Erbschein und Erbausschlagung. Wichtige Fristen und rechtliche Grundlagen.
Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen 10 Jahre rückwirkend.
Notariell beurkundeter Vertrag — meist gegen Abfindungszahlung. Privatschriftlich nichtig.
Verfügungen nur gemeinsam möglich. Häufige Blockade bei Immobilien. Auseinandersetzung kann jederzeit verlangt werden.
Erforderlich für Banken, Grundbuch, Versicherungen. Kosten 0,5–1 % des Nachlasswerts. Bei notariellem Testament oft nicht nötig.
Sechs Wochen ab Kenntnis. Notariell oder beim Nachlassgericht. Schützt vor Haftung mit Privatvermögen.
Verwaltet Nachlass und setzt die Verfügungen um. Schützt minderjährige oder pflegebedürftige Erben.
Beschränkt die Haftung der Erben auf den Nachlass. Privatvermögen bleibt geschützt.
Gerichtlich bestellter Pfleger sichert und verwaltet den Nachlass, bis die Erben feststehen.
Erbrechtsangelegenheiten sind häufig zeitkritisch. Die wichtigsten Fristen und Beträge im Überblick:
| Frist / Betrag | Wofür? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 6 Wochen | Erbausschlagung ab Kenntnis vom Erbfall | § 1944 BGB |
| 6 Monate | Erbausschlagung bei Auslandsbezug | § 1944 Abs. 3 BGB |
| 3 Monate | Anzeige beim Finanzamt | § 30 ErbStG |
| 3 Jahre | Verjährung von Pflichtteilsansprüchen | § 2332 BGB |
| 10 Jahre | Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen | § 2325 BGB |
| 30 Jahre | Maximale Verjährung Pflichtteil | § 2332 BGB |
| 500.000 € | Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehegatte | § 16 ErbStG |
| 400.000 € | Erbschaftsteuer-Freibetrag pro Kind | § 16 ErbStG |
| 0,5–1 % | Erbscheinkosten vom Nachlasswert | GNotKG |
Wer eine Frist versäumt, riskiert erhebliche finanzielle Nachteile — bis hin zur persönlichen Haftung für Schulden des Verstorbenen mit dem eigenen Privatvermögen. Bei zeitkritischen Fragen ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
Welche erbrechtliche Frage in Ihrer konkreten Situation relevant ist, hängt von den Umständen ab. Eine grobe Orientierung:
Erbrechtsangelegenheiten sind regelmäßig komplex und mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden. In folgenden Konstellationen ist anwaltliche Vertretung praktisch unverzichtbar:
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