Erbvertrag — auf den Punkt
Wer darf einen Erbvertrag schließen?
Mögliche Vertragsinhalte
Wo liegt der Unterschied?
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Der Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Über Pforte.de finden Sie einen Notar in Ihrer Nähe — beide Vertragspartner müssen gleichzeitig erscheinen.
Quellen: §§ 2274–2302 BGB; Bundesnotarkammer; Bundesministerium der Justiz „Erben und Vererben". Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.