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Was Sie zu einem Erbvertrag wissen sollten.

Der Erbvertrag ist bindend für beide Seiten — der Notar muss ihn beurkunden. Hier die Stichpunkte zur Vorbereitung.

In Kürze · Was Sie wissen müssen

Erbvertrag — auf den Punkt

01
Bindend für beide Seiten
Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden — beide Vertragspartner müssen zustimmen.
02
Notar zwingend
Ein Erbvertrag ohne notarielle Beurkundung ist nichtig (§ 2276 BGB). Beide Parteien müssen gleichzeitig anwesend sein.
03
Unter Lebenden geschlossen
Wirkt erst ab dem Tod, ist aber zu Lebzeiten ein verbindlicher Vertrag — auch eine Schenkung zu Lebzeiten kann ihn aushebeln.
04
Wann sinnvoll?
Bei Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolge, Versorgung des Lebensgefährten oder gegenseitiger Absicherung.
Voraussetzungen · Wer kann abschließen

Wer darf einen Erbvertrag schließen?

Volljährige, geschäftsfähige Personen Mindestalter 18 Jahre — Geschäftsfähigkeit muss vorliegen.
Ehegatten / eingetragene Lebenspartner Können auch ab dem 16. Lebensjahr Erbverträge schließen — mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Auch Nicht-Verwandte Lebensgefährten, Geschäftspartner — der Erbvertrag ist nicht auf Familie beschränkt.
Persönliches Erscheinen Beide Vertragspartner müssen gleichzeitig vor dem Notar erscheinen — keine Vertretung möglich.
Inhalt · Was im Erbvertrag steht

Mögliche Vertragsinhalte

Erbeinsetzung Wer wird Erbe? Mit Anteilen oder Quoten — verbindlich für beide Seiten.
Vermächtnisse Einzelne Gegenstände an bestimmte Personen — können vertraglich bindend zugesagt werden.
Auflagen Bedingungen für Erben — z. B. Versorgung, Grabpflege, Erhalt eines Unternehmens.
Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsberechtigte können auf ihren Anspruch verzichten — nur durch notariellen Vertrag möglich.
Rücktrittsvorbehalt Kann vertraglich vereinbart werden — sonst ist Erbvertrag praktisch unkündbar.
Aufhebungsvereinbarung Erbvertrag kann durch neuen notariellen Vertrag aufgehoben werden — beide Parteien müssen zustimmen.
Vergleich · Testament oder Erbvertrag

Wo liegt der Unterschied?

Bindung
Testament: jederzeit einseitig widerrufbar. Erbvertrag: bindend, nur einvernehmlich aufhebbar.
Form
Testament: handschriftlich oder notariell. Erbvertrag: immer notariell.
Kosten
Testament: handschriftlich kostenlos, notariell günstig. Erbvertrag: Notarkosten nach Gegenstandswert.
Eignung
Testament: einzelne Person, flexibel. Erbvertrag: zwei oder mehr Personen, hohe Verbindlichkeit gewünscht.
Nächster Schritt

Notar in Ihrer Nähe finden

Der Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Über Pforte.de finden Sie einen Notar in Ihrer Nähe — beide Vertragspartner müssen gleichzeitig erscheinen.

Notar finden →

Quellen: §§ 2274–2302 BGB; Bundesnotarkammer; Bundesministerium der Justiz „Erben und Vererben". Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Pforte.de ist kein Rechtsdienstleister und bietet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unsere Generatoren sind reine Hilfsmittel zum Strukturieren Ihrer persönlichen Vorsorge.

Zitierte Paragraphen, Gesetze und Formulierungshilfen dienen ausschließlich Ihrer Information. Für eine rechtsverbindliche Prüfung Ihrer Verfügung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens.