Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten, Konten und Vermögenswerte einer Person, die nach ihrem Tod fortbestehen. Dazu gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking, Streaming-Dienste, Kryptowährungen, digitale Fotos und vieles mehr. Im Schnitt verfügt heute jeder Erwachsene über mehrere Dutzend Online-Konten — die nach dem Tod nicht einfach verschwinden, sondern aktiv geregelt werden müssen.
Rechtlich gilt: Der digitale Nachlass geht wie das physische Vermögen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der Bundesgerichtshof hat das in einem Grundsatzurteil 2018 klargestellt — Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den digitalen Konten des Verstorbenen, einschließlich aller Inhalte. Auch Social-Media-Plattformen wie Facebook müssen den Erben Zugriff gewähren.
In der Praxis ist der digitale Nachlass aber oft eine erhebliche Herausforderung für die Hinterbliebenen. Ohne Zugangsdaten und ohne Kenntnis der genutzten Dienste tappen sie im Dunkeln. Wer rechtzeitig vorsorgt — durch eine Liste der Online-Konten, Hinterlegung der Zugangsdaten und konkrete Anweisungen — entlastet seine Familie erheblich und sichert den eigenen digitalen Willen.
Mit dem Tod gehen Vermögen und Verbindlichkeiten als Ganzes auf die Erben über — das gilt auch für digitale Güter. Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Cloud-Daten und Kryptowährungen sind Teil des Nachlasses und stehen den Erben zu.
Das wegweisende Urteil betraf den Fall einer 15-jährigen Tochter, die unter ungeklärten Umständen verstarb. Die Mutter wollte Zugang zum Facebook-Konto ihrer Tochter, um Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Facebook verweigerte den Zugriff mit Verweis auf den „Gedenkzustand". Der BGH entschied: Erben haben Anspruch auf vollständigen Zugang zu Social-Media-Konten Verstorbener — wie bei einem geerbten Tagebuch. Datenschutz Dritter steht dem Anspruch nicht entgegen, sofern die Kommunikation nicht den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses verletzt.
Spätere Entscheidungen haben die Rechtsprechung präzisiert. So entschied der BGH 2020 (III ZB 30/20), dass Plattformen den Erben einen Zugang nicht nur durch Bereitstellung passiv lesbarer Daten, sondern durch aktiven Login-Zugriff ermöglichen müssen — wie der Verstorbene ihn zu Lebzeiten hatte.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt grundsätzlich nur für lebende Personen. Verstorbene fallen nicht unter den DSGVO-Schutz — Erben können also ohne datenschutzrechtliche Einschränkungen auf die Daten zugreifen. Allerdings müssen Daten Dritter (z. B. Kommunikationspartner) weiterhin geschützt werden.
Viele Anbieter haben in ihren AGB Klauseln, die den Zugriff durch Erben einschränken oder eine sofortige Löschung vorsehen. Der BGH hat klargestellt: Solche Klauseln sind unwirksam, soweit sie den gesetzlichen Erbenanspruch einschränken (§ 307 BGB). In der Praxis erschweren sie den Zugriff aber dennoch — die Anbieter verlangen oft umfangreiche Nachweise.
Auch Verstorbene haben ein eingeschränktes Persönlichkeitsrecht — etwa zum Schutz ihrer Würde. Erben dürfen daher nicht alle digitalen Inhalte beliebig veröffentlichen. Bei privaten Nachrichten, intimen Inhalten oder Geschäftsgeheimnissen ist Zurückhaltung geboten.
Der digitale Nachlass umfasst eine Vielzahl von Bereichen — bei der Vorsorge sollten alle bedacht werden:
Oft das zentrale Element — E-Mail-Konten werden für Anmeldungen bei vielen anderen Diensten genutzt. Wer Zugriff auf das E-Mail-Konto hat, kann oft auch Passwörter für andere Dienste zurücksetzen. Anbieter: Gmail (Google), Outlook (Microsoft), GMX, Web.de, T-Online.
iCloud, Google Drive, Dropbox, OneDrive — hier liegen oft persönliche Fotos, Dokumente, Backups und sensible Daten. Der Verlust kann emotional und finanziell schmerzlich sein.
Online-Konten bei Banken, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Krypto-Börsen, Online-Brokern. Hier liegt oft tatsächliches Vermögen — der Zugriff muss schnell ermöglicht werden, damit keine Transaktionen verloren gehen oder Verträge zu Lasten der Erben weiterlaufen.
Netflix, Spotify, Disney+, Amazon Prime, Apple Music — hier laufen Abos weiter, die zu Lebzeiten unbemerkt bleiben können. Erben sollten die Abos kündigen, um keine Kosten zu verursachen.
Amazon, eBay, Shopping-Portale — laufende Bestellungen, Verkäufe, Bewertungen. Auch Kreditkartendaten und Lieferadressen sind hier hinterlegt.
Eine besondere Herausforderung: Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen liegen in „Wallets" — digitalen Geldbörsen. Ohne Private Key oder Recovery-Phrase ist der Zugang unwiderruflich verloren. Bei größeren Beträgen ist die Vorsorge hier besonders wichtig.
Eigene Webseiten, Domains, Hosting-Verträge. Wenn niemand die Verträge kündigt, laufen die Kosten weiter; wertvolle Domains können verloren gehen.
E-Books, Musik, Filme, Online-Spiele — bei vielen Anbietern handelt es sich um Lizenzen, die nicht übertragbar sind. Bei Anbietern wie Apple, Google Play oder Amazon erlöschen die Nutzungsrechte oft mit dem Tod.
Bei Selbstständigen oder Unternehmern: Geschäftliche Webseiten, Kundendaten, Projekte, Software-Lizenzen, geschäftliche Konten — der Übergang muss sorgfältig geregelt sein, damit der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann oder geordnet abgewickelt wird.
Verknüpfte Geräte, Smart-Home-Systeme, IoT-Anwendungen. Auch hier sind oft Konten verbunden, die nach dem Tod stillgelegt oder übertragen werden müssen.
Eine systematische digitale Vorsorge umfasst mehrere Elemente:
Eine Liste aller Online-Konten ist der wichtigste erste Schritt. Sie sollte enthalten:
Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden — neue Konten werden hinzugefügt, alte gelöscht. Eine Überprüfung alle 1 bis 2 Jahre ist empfehlenswert.
Ein Passwortmanager (1Password, Bitwarden, KeePass, LastPass etc.) speichert alle Zugangsdaten verschlüsselt. Im Vorsorgefall genügt das Master-Passwort, um auf alle Konten zugreifen zu können. Wichtig: Das Master-Passwort und ggf. die Recovery-Codes sicher hinterlegen — etwa beim Notar, in einem Bankschließfach oder bei einer Vertrauensperson.
Die Zugangsdaten sollten so hinterlegt werden, dass:
Möglichkeiten:
Viele große Anbieter bieten eigene Tools für die digitale Nachlassplanung an:
Eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich auch den digitalen Nachlass umfasst und über den Tod hinaus gilt, erleichtert den Zugriff erheblich. Der Bevollmächtigte kann dann auch ohne Erbschein gegenüber Anbietern auftreten.
Im Testament oder einer separaten Verfügung sollten konkrete Anweisungen zum digitalen Nachlass formuliert sein:
Kryptowährungen sind ein besonderer Aspekt des digitalen Nachlasses. Während E-Mails oder Social-Media-Konten zurückgesetzt werden können — Krypto ohne Private Key ist unwiderruflich verloren. Schätzungen zufolge liegen weltweit Krypto-Werte im Milliardenbereich auf nicht mehr zugänglichen Wallets, oft weil ihre Eigentümer verstorben sind.
Hot Wallets sind online-verfügbare Wallets — etwa bei Krypto-Börsen wie Coinbase, Kraken, Binance. Hier ist der Zugriff über Login-Daten möglich; bei Tod des Kontoinhabers können die Krypto-Werte wie ein Bankkonto an die Erben übergehen.
Cold Wallets sind offline-Wallets — Hardware-Wallets (Ledger, Trezor) oder Paper-Wallets. Hier liegt der Private Key nur lokal vor — ohne ihn kein Zugriff. Bei Verlust ist das Geld endgültig weg.
Bei eigenen Krypto-Beständen ist sorgfältige Vorsorge dringend erforderlich:
Krypto-Vermögen gehört zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert am Todestag. Bei volatilen Kursen kann die Bewertung problematisch sein — fachkundige steuerliche Beratung ist sinnvoll.
Es gibt mittlerweile spezialisierte Anbieter und Anwälte für Krypto-Nachlässe. Bei größeren Beständen lohnt sich die Konsultation — sowohl für die Vorsorgeplanung als auch für die spätere Abwicklung.
Eine systematische Vorgehensweise erleichtert die digitale Vorsorge:
Wenn ein Mensch verstirbt, fallen den Erben zahlreiche Aufgaben rund um den digitalen Nachlass zu:
Die meisten Anbieter haben standardisierte Verfahren für den Erbenzugriff. In der Regel werden verlangt:
Die Bearbeitungsdauer variiert stark — von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Bei US-Anbietern dauert es oft besonders lange.
Streaming-, Cloud- und andere Abos sollten zeitnah gekündigt werden, um keine unnötigen Kosten zu verursachen. Das Recht zur Kündigung steht den Erben zu — bei vielen Anbietern reicht der Hinweis auf den Tod mit Sterbeurkunde.
Vor der Schließung von Konten sollten wertvolle Daten gesichert werden — Familienfotos, persönliche Briefe, geschäftliche Unterlagen. Die meisten Anbieter ermöglichen einen Datenexport.
Konten sollten nicht einfach unbenutzt liegen gelassen werden — sie können Ziel von Identitätsdiebstahl werden. Aktives Schließen oder Aktualisieren ist sicherer als das Ignorieren.
Bei umfangreichen digitalen Nachlässen können spezialisierte Dienstleister helfen — sie übernehmen die Recherche, Kontaktaufnahme mit Anbietern und systematische Abwicklung. Die Kosten lohnen sich vor allem bei komplexen Konstellationen oder bei Erben ohne IT-Erfahrung.
Trotz BGH-Rechtsprechung verweigern manche Anbieter den Erbenzugriff oder verzögern ihn erheblich. Hilfreich sind:
Ohne Zugangsdaten ist der Zugriff oft langwierig — die Anbieter verlangen Identitätsnachweise und Erbnachweise, die Bearbeitung kann Monate dauern. Bei manchen Diensten ist der Zugriff ohne Zwei-Faktor-Authentifizierungs-Codes praktisch unmöglich.
Smartphones und Computer sind heute oft verschlüsselt. Ohne Passwort oder PIN ist der Zugriff auf lokale Daten oft unmöglich — Apple etwa stellt kein „Backdoor" zur Verfügung. Bei iCloud-Backup kann über den Apple-Account ein Zugang möglich sein, sonst sind die Daten verloren.
US-amerikanische Anbieter haben oft eigene Vorgehensweisen, die deutschen Erben nicht immer entgegenkommen. Bearbeitungsdauer und Sprachbarrieren können erheblich sein.
Wie erwähnt: Krypto-Werte ohne Private Key sind unwiederbringlich verloren. Schätzungen zufolge sind Milliarden-Werte weltweit unzugänglich.
Bei der Sichtung des E-Mail-Postfachs oder von Chats stoßen Erben auf Daten Dritter — Geschäftspartner, Freunde, Familie. Diese Daten dürfen nicht beliebig veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Bei mehreren Erben können Konflikte entstehen — wer darf welche Inhalte sehen? Wer entscheidet über die Veröffentlichung? Die Erbengemeinschaft entscheidet grundsätzlich gemeinsam, was bei sensiblen Inhalten schwierig sein kann.
Eine einfache digitale Vorsorge — Liste der Konten, Hinterlegung der Zugangsdaten — kann jeder selbst erledigen. Anwaltliche Beratung ist in folgenden Konstellationen sinnvoll:
Bei Selbstständigen oder Unternehmern ist die Kombination aus Erbrecht-, IT- und Steuerberatung oft sinnvoll. Über pforte.de finden Sie Notare und Fachanwälte für Erbrecht in Ihrer Region.
Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 (III ZR 183/17) klargestellt: Erben haben Anspruch auf vollen Zugang zu den digitalen Konten und Inhalten Verstorbener — wie bei einem geerbten Tagebuch. AGB der Anbieter, die das einschränken, sind unwirksam. In der Praxis kann die Durchsetzung aber langwierig sein.
Beide Plattformen bieten Optionen für den Todesfall — Gedenkzustand oder vollständige Löschung. Erben haben Anspruch auf Zugriff zu den Inhalten. Facebook ermöglicht zudem die vorsorgliche Benennung eines „Nachlasskontakts", der das Konto im Trauerfall verwalten kann.
Erstellen Sie eine Liste aller Online-Konten, nutzen Sie einen Passwortmanager, hinterlegen Sie das Master-Passwort sicher (Notar, Bankschließfach, Vertrauensperson), aktivieren Sie Anbieter-Tools wie Google Inactive Account Manager oder Apple Digital Legacy, und erweitern Sie Ihre Vorsorgevollmacht ausdrücklich auf den digitalen Nachlass.
Sie sind unwiderruflich verloren. Anders als bei normalen Bankkonten gibt es keine Möglichkeit, ohne Private Key oder Recovery-Phrase auf Cold Wallets zuzugreifen. Bei Hot Wallets auf Krypto-Börsen ist der Zugriff über das Konto möglich. Bei eigenen Krypto-Beständen ist sorgfältige Vorsorge unverzichtbar.
In der Regel mit Sterbeurkunde und Erbschein. Auch eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus kann ausreichen. Manche Anbieter verlangen zusätzliche Formulare oder Nachweise. Die Bearbeitung dauert je nach Anbieter zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten.
Direkt im Testament eher nicht — Testamente werden nach dem Tod oft öffentlich oder zumindest mehreren Personen zugänglich. Stattdessen sollten Sie im Testament auf die separate Vorsorgemappe oder den Aufbewahrungsort der Zugangsdaten verweisen. Die Daten selbst gehören in eine sichere Hinterlegung — beim Notar, im Bankschließfach oder in einem Passwortmanager.
Die Abos laufen weiter, bis sie aktiv gekündigt werden. Erben haben das Recht zur Kündigung — meist genügt der Hinweis auf den Tod mit Sterbeurkunde. Bei Streamingdiensten, Cloud-Speicher und ähnlichen Abos sollten die Erben zeitnah handeln, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Bei vielen Anbietern handelt es sich um Lizenzen, die nicht übertragbar sind. E-Books bei Kindle, Filme bei iTunes oder Spielen bei Steam sind häufig an den Account des Käufers gebunden — nach dem Tod erlischt die Nutzung formal. In der Praxis funktioniert der Zugriff über den geerbten Account oft trotzdem, ist aber rechtlich nicht gesichert.
Direkt nein — Erben haben grundsätzlich Anspruch auf vollen Zugriff. Sie können aber Anweisungen formulieren, dass bestimmte Inhalte sofort gelöscht werden sollen — etwa per Anbieter-Tool wie Google Inactive Account Manager. Bei besonders sensiblen Inhalten lohnt sich die regelmäßige Bereinigung schon zu Lebzeiten.
Bei einfachen Konstellationen reichen die Anbieter-Tools selbst. Bei komplexen Situationen — Krypto-Werten, geschäftlichem Nachlass, internationalen Anbietern oder Streit mit Anbietern — hilft ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein spezialisierter IT-Anwalt. Über die Anwalt- und Notarsuche von pforte.de finden Sie Spezialisten in Ihrer Region.