💼 JobPortal.de
🏠 Start 💼 JobPortal.de
⚰️ Bestattung
⚰️ Bestatter
🕊️ Nachruf
📌 Netzwerk
💼 JobPortal.de

Was tun bei einem Todesfall?

Schritt für Schritt durch die ersten Stunden, Tage und Wochen. Ruhig bleiben – wir begleiten Sie.
Schritt für Schritt Zeitlicher Überblick Ihre Rechte Behördengänge Bestattungsarten
1

Arzt rufen Sofort

Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen.

Zu Hause: Hausarzt anrufen. Außerhalb der Sprechzeiten: Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117. Bei unklarer Todesursache: Polizei 110.
Im Krankenhaus/Pflegeheim: Das Personal kümmert sich darum.

2

Zeit nehmen – Abschied Erste Stunden

Sie haben Zeit. Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

Zünden Sie eine Kerze an. Öffnen Sie ein Fenster. Nehmen Sie sich Raum für Trauer und Abschied. Informieren Sie engste Angehörige persönlich – alles andere kann warten.

3

Bestattungsinstitut beauftragen Innerhalb 24h

Der Bestatter übernimmt die Überführung, Formalitäten und Organisation. Finden Sie jetzt einen Bestatter in Ihrer Nähe:

Der Bestatter berät Sie zu Bestattungsart, Trauerfeier und Kosten. Er kümmert sich um die Abholung und den Großteil der Bürokratie.

4

Wichtige Dokumente zusammensuchen Innerhalb 24h

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Bestatter und das Standesamt:

✓ Personalausweis des Verstorbenen
✓ Geburtsurkunde
✓ Heiratsurkunde (falls verheiratet) oder Scheidungsurteil
✓ Totenschein (vom Arzt)
✓ Bestattungsvorsorge-Vertrag (falls vorhanden)
✓ Versicherungsunterlagen (Sterbegeld, Lebensversicherung)
✓ Testament (falls vorhanden)

5

Standesamt – Sterbeurkunde Innerhalb 3 Tage

Der Tod muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten die Sterbeurkunde.

In der Regel übernimmt der Bestatter diese Anmeldung. Bestellen Sie mindestens 5–8 Kopien der Sterbeurkunde – Sie brauchen sie für Banken, Versicherungen, Vermieter und Behörden.

6

Bestattungsart & Trauerfeier planen Innerhalb 1 Woche

Entscheiden Sie über Bestattungsart (Erd, Feuer, See, Wald...), Trauerfeier und Grabstelle.

Prüfen Sie den Willen des Verstorbenen (Bestattungsvorsorge, Testament, mündliche Wünsche). Besprechen Sie alles mit dem Bestatter. Bei kirchlicher Bestattung: Pfarrer kontaktieren. Bei freier Feier: Trauerredner beauftragen.

7

Familie, Freunde & Arbeitgeber informieren Innerhalb 1 Woche

Informieren Sie den erweiterten Kreis, den Arbeitgeber des Verstorbenen und Ihren eigenen.

✓ Verwandte und Freunde benachrichtigen
✓ Arbeitgeber informieren (Sonderurlaub: 2 Tage bei Ehepartner/Kind, bis 4 Tage lt. Tarifvertrag)
✓ Vereine, Ehrenämter informieren
✓ Ggf. Traueranzeige in der Zeitung aufgeben

8

Verträge & Versicherungen kündigen Innerhalb 4 Wochen

Kündigen oder ummelden Sie laufende Verträge und Versicherungen des Verstorbenen.

✓ Krankenversicherung (sofort melden – Beiträge enden)
✓ Rentenversicherung (3 Monate Sterbevierteljahr beantragen!)
✓ Lebensversicherung / Sterbegeldversicherung
✓ Mietvertrag (Sonderkündigungsrecht innerhalb 1 Monat)
✓ Telefon, Internet, Strom, Gas
✓ Abos, Mitgliedschaften, Zeitungen
✓ Bank informieren (Konto sperren lassen bis Erbschein vorliegt)

9

Erbschaft & Nachlassgericht Innerhalb 6 Wochen

Klären Sie die erbrechtliche Situation. Das Erbe kann auch ausgeschlagen werden (Frist: 6 Wochen).

✓ Testament beim Nachlassgericht einreichen (falls vorhanden)
✓ Erbschein beantragen (beim Amtsgericht, ca. 50–200 €)
✓ Bei Schulden: Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen!
✓ Ggf. Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen

10

Grabstein & Grabpflege Nach der Beisetzung

Grabstein bestellen und Grabpflege organisieren – dies hat keine Eile.

Der Grabstein kann erst gesetzt werden, wenn sich die Erde gesetzt hat (ca. 3–6 Monate nach Erdbestattung). Kosten: 1.000–5.000 €. Bei Urnengräbern oder Waldbestattungen entfällt dies oft.

11

Trauer zulassen & Hilfe annehmen Dauerhaft

Trauer ist keine Schwäche. Nehmen Sie Hilfe an, wenn Sie sie brauchen.

✓ Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24h)
✓ Trauercafés und Trauergruppen in Ihrer Nähe
✓ Professionelle Trauerbegleitung über Hospizvereine
✓ Nehmen Sie sich Zeit – es gibt keinen Zeitplan für Trauer

Zeitlicher Überblick

Sofort
Arzt rufen & Tod feststellen lassen
Totenschein ausstellen lassen. Bei unklarer Ursache: Polizei 110.
Erste Stunden
Engste Angehörige informieren, Abschied nehmen
Zeit für den ersten Abschied. Verstorbener darf bis zu 36h zu Hause bleiben.
Innerhalb 24 Stunden
Bestatter beauftragen & Dokumente sammeln
Bestatter übernimmt Überführung und organisiert die nächsten Schritte.
Innerhalb 3 Tage
Standesamt: Sterbeurkunde beantragen
Tod muss spätestens am nächsten Werktag angezeigt werden. 5–8 Kopien bestellen.
Innerhalb 1 Woche
Bestattung & Trauerfeier planen
Bestattungsart wählen, Trauerfeier planen, Freunde und Arbeitgeber informieren.
Tag 4 – 10
Beisetzung
In den meisten Bundesländern muss die Bestattung innerhalb von 4–10 Tagen erfolgen.
Innerhalb 4 Wochen
Verträge, Versicherungen & Behördengänge
Rente, Krankenversicherung, Mietvertrag, Abos kündigen oder ummelden.
Innerhalb 6 Wochen
Erbschaft klären (oder ausschlagen)
Frist für die Ausschlagung des Erbes: 6 Wochen. Testament einreichen, Erbschein beantragen.
3 – 6 Monate
Grabstein setzen & Grabpflege organisieren
Grabstein erst nach Setzung der Erde. Ggf. Dauerpflege beim Friedhofsgärtner beauftragen.

Ihre Rechte als Angehörige

Sonderurlaub

Bei Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil haben Sie Anspruch auf 2 Tage bezahlten Sonderurlaub (§616 BGB). Viele Tarifverträge gewähren 3–4 Tage.

Sterbevierteljahr (Rente)

Als Witwe/r erhalten Sie 3 Monate lang die volle Rente des Verstorbenen. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung – rückwirkend möglich.

Mietvertrag

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes (§563a BGB). Mitbewohner können in den Vertrag eintreten.

Erbe ausschlagen

Bei Schulden können Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht ausschlagen. Die Frist beginnt ab Kenntnis des Erbfalls.

Anwalt für Erbrecht

Bei unklarer Erbschaft, Streit unter Erben oder hohen Vermögenswerten: Fachanwalt für Erbrecht konsultieren. Erstberatung: ca. 190 € (+ MwSt.).

Bestattungskostenübernahme

Wer die Bestattung nicht bezahlen kann, hat Anspruch auf Sozialbestattung (§74 SGB XII). Antrag beim Sozialamt – vor der Bestattung stellen!

Behördengänge – Wer kümmert sich?

Standesamt – Sterbeurkunde

Der Tod muss am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten die Sterbeurkunde (Gebühr: ca. 12 € pro Exemplar).

Wird meist vom Bestatter übernommen

Nachlassgericht / Amtsgericht

Testament abliefern (Pflicht!), Erbschein beantragen, ggf. Erbe ausschlagen. Zuständig: Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.

Müssen Sie selbst erledigen (ggf. mit Anwalt)

Rentenversicherung

Tod melden, Sterbevierteljahr beantragen, ggf. Witwen-/Waisenrente beantragen. Hotline: 0800 1000 4800 (kostenlos).

Müssen Sie selbst erledigen

Krankenversicherung

Tod melden, Beiträge werden ab Sterbetag eingestellt. Bei Familienversicherung: Eigene Versicherung klären.

Müssen Sie selbst erledigen (Anruf genügt)

Finanzamt

Letzte Steuererklärung des Verstorbenen einreichen. Erbschaftssteuererklärung bei größerem Nachlass. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €.

Müssen Sie selbst erledigen (ggf. mit Steuerberater)

Kfz-Zulassungsstelle

Fahrzeug des Verstorbenen ummelden oder abmelden. Kfz-Versicherung informieren.

Müssen Sie selbst erledigen

Bestattungsarten in Deutschland

Informieren Sie sich über die verschiedenen Bestattungsformen – jede hat ihren eigenen Charakter.

⚰️

Erdbestattung

Klassische Beisetzung im Sarg

🔥

Feuerbestattung

Einäscherung und Urnenbeisetzung

🌊

Seebestattung

Urne in Nord- oder Ostsee

🌲

Waldbestattung

Urne am Fuß eines Baumes

🕊️

Anonyme Bestattung

Ohne namentliche Kennzeichnung

🍃

Naturbestattung

Almwiese, Felsbestattung, Flussbestattung

🏛️

Kolumbarium

Urne in einer Urnenwand

💎

Diamantbestattung

Asche wird zum Diamanten

🚀

Weltraumbestattung

Asche in den Orbit

🏥

Körperspende

Spende an die Wissenschaft

🤝

Sozialbestattung

Kostenübernahme durch das Sozialamt

✈️

Überführung Ausland

Rückführung ins Heimatland