Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen.
Zu Hause: Hausarzt anrufen. Außerhalb der Sprechzeiten: Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117. Bei unklarer Todesursache: Polizei 110.
Im Krankenhaus/Pflegeheim: Das Personal kümmert sich darum.
Sie haben Zeit. Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.
Zünden Sie eine Kerze an. Öffnen Sie ein Fenster. Nehmen Sie sich Raum für Trauer und Abschied. Informieren Sie engste Angehörige persönlich – alles andere kann warten.
Der Bestatter übernimmt die Überführung, Formalitäten und Organisation. Finden Sie jetzt einen Bestatter in Ihrer Nähe:
Der Bestatter berät Sie zu Bestattungsart, Trauerfeier und Kosten. Er kümmert sich um die Abholung und den Großteil der Bürokratie.
Diese Unterlagen benötigen Sie für den Bestatter und das Standesamt:
✓ Personalausweis des Verstorbenen
✓ Geburtsurkunde
✓ Heiratsurkunde (falls verheiratet) oder Scheidungsurteil
✓ Totenschein (vom Arzt)
✓ Bestattungsvorsorge-Vertrag (falls vorhanden)
✓ Versicherungsunterlagen (Sterbegeld, Lebensversicherung)
✓ Testament (falls vorhanden)
Der Tod muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten die Sterbeurkunde.
In der Regel übernimmt der Bestatter diese Anmeldung. Bestellen Sie mindestens 5–8 Kopien der Sterbeurkunde – Sie brauchen sie für Banken, Versicherungen, Vermieter und Behörden.
Entscheiden Sie über Bestattungsart (Erd, Feuer, See, Wald...), Trauerfeier und Grabstelle.
Prüfen Sie den Willen des Verstorbenen (Bestattungsvorsorge, Testament, mündliche Wünsche). Besprechen Sie alles mit dem Bestatter. Bei kirchlicher Bestattung: Pfarrer kontaktieren. Bei freier Feier: Trauerredner beauftragen.
Informieren Sie den erweiterten Kreis, den Arbeitgeber des Verstorbenen und Ihren eigenen.
✓ Verwandte und Freunde benachrichtigen
✓ Arbeitgeber informieren (Sonderurlaub: 2 Tage bei Ehepartner/Kind, bis 4 Tage lt. Tarifvertrag)
✓ Vereine, Ehrenämter informieren
✓ Ggf. Traueranzeige in der Zeitung aufgeben
Kündigen oder ummelden Sie laufende Verträge und Versicherungen des Verstorbenen.
✓ Krankenversicherung (sofort melden – Beiträge enden)
✓ Rentenversicherung (3 Monate Sterbevierteljahr beantragen!)
✓ Lebensversicherung / Sterbegeldversicherung
✓ Mietvertrag (Sonderkündigungsrecht innerhalb 1 Monat)
✓ Telefon, Internet, Strom, Gas
✓ Abos, Mitgliedschaften, Zeitungen
✓ Bank informieren (Konto sperren lassen bis Erbschein vorliegt)
Klären Sie die erbrechtliche Situation. Das Erbe kann auch ausgeschlagen werden (Frist: 6 Wochen).
✓ Testament beim Nachlassgericht einreichen (falls vorhanden)
✓ Erbschein beantragen (beim Amtsgericht, ca. 50–200 €)
✓ Bei Schulden: Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen!
✓ Ggf. Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen
Grabstein bestellen und Grabpflege organisieren – dies hat keine Eile.
Der Grabstein kann erst gesetzt werden, wenn sich die Erde gesetzt hat (ca. 3–6 Monate nach Erdbestattung). Kosten: 1.000–5.000 €. Bei Urnengräbern oder Waldbestattungen entfällt dies oft.
Trauer ist keine Schwäche. Nehmen Sie Hilfe an, wenn Sie sie brauchen.
✓ Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24h)
✓ Trauercafés und Trauergruppen in Ihrer Nähe
✓ Professionelle Trauerbegleitung über Hospizvereine
✓ Nehmen Sie sich Zeit – es gibt keinen Zeitplan für Trauer
Bei Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil haben Sie Anspruch auf 2 Tage bezahlten Sonderurlaub (§616 BGB). Viele Tarifverträge gewähren 3–4 Tage.
Als Witwe/r erhalten Sie 3 Monate lang die volle Rente des Verstorbenen. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung – rückwirkend möglich.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes (§563a BGB). Mitbewohner können in den Vertrag eintreten.
Bei Schulden können Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht ausschlagen. Die Frist beginnt ab Kenntnis des Erbfalls.
Bei unklarer Erbschaft, Streit unter Erben oder hohen Vermögenswerten: Fachanwalt für Erbrecht konsultieren. Erstberatung: ca. 190 € (+ MwSt.).
Wer die Bestattung nicht bezahlen kann, hat Anspruch auf Sozialbestattung (§74 SGB XII). Antrag beim Sozialamt – vor der Bestattung stellen!
Der Tod muss am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten die Sterbeurkunde (Gebühr: ca. 12 € pro Exemplar).
Testament abliefern (Pflicht!), Erbschein beantragen, ggf. Erbe ausschlagen. Zuständig: Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.
Tod melden, Sterbevierteljahr beantragen, ggf. Witwen-/Waisenrente beantragen. Hotline: 0800 1000 4800 (kostenlos).
Tod melden, Beiträge werden ab Sterbetag eingestellt. Bei Familienversicherung: Eigene Versicherung klären.
Letzte Steuererklärung des Verstorbenen einreichen. Erbschaftssteuererklärung bei größerem Nachlass. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €.
Fahrzeug des Verstorbenen ummelden oder abmelden. Kfz-Versicherung informieren.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Bestattungsformen – jede hat ihren eigenen Charakter.
Klassische Beisetzung im Sarg
Einäscherung und Urnenbeisetzung
Urne in Nord- oder Ostsee
Urne am Fuß eines Baumes
Ohne namentliche Kennzeichnung
Almwiese, Felsbestattung, Flussbestattung
Urne in einer Urnenwand
Asche wird zum Diamanten
Asche in den Orbit
Spende an die Wissenschaft
Kostenübernahme durch das Sozialamt
Rückführung ins Heimatland