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Bestattung Vorsorge Bestattungsvorsorge Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung

Eine Versicherung, die im Todesfall eine vorab vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen oder direkt an den Bestatter auszahlt. Funktionsweise, Kosten, Vor- und Nachteile sowie Alternativen im Überblick.
5–25 €/Monat
3.000–20.000 €
Wartezeit 6–12 Mon.
Schonvermögen

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung, die speziell für die Bestattungskosten ausgelegt ist. Der Versicherungsnehmer zahlt monatliche Beiträge, im Todesfall wird eine vorab vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten oder direkt an einen Bestatter ausgezahlt.

Die Sterbegeldversicherung ist eine Reaktion auf die Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes der Krankenkassen im Jahr 2004. Seither tragen die Hinterbliebenen die Bestattungskosten — durchschnittlich 4.000 bis 8.000 Euro — selbst. Die Sterbegeldversicherung soll diese Last mindern.

Im Unterschied zum Bestattungsvorsorgevertrag ist die Sterbegeldversicherung nicht an einen bestimmten Bestatter gebunden. Sie zahlt eine Geldsumme aus, die frei verwendet werden kann.

Funktionsweise

Die Sterbegeldversicherung funktioniert nach dem Prinzip einer klassischen Kapitallebensversicherung — speziell zugeschnitten auf den Todesfall:

Vertragsabschluss

  • Versicherungssumme wird festgelegt (üblich: 3.000 bis 20.000 Euro)
  • Monatlicher Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und Versicherungssumme
  • Vertragslaufzeit reicht meist bis Lebensende oder bis zu einem festgelegten Höchstalter
  • Bezugsberechtigte werden benannt — Angehörige, Partner oder Bestatter

Wartezeit

Die meisten Sterbegeldversicherungen haben eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten. Tritt der Tod innerhalb dieser Zeit ein, werden in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet — nicht die volle Versicherungssumme. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit häufig.

Beitragszahlung

Die Beiträge werden in der Regel bis zum 85. oder 90. Lebensjahr gezahlt. Danach ruht der Vertrag — die Versicherungssumme bleibt erhalten und wird im Todesfall ausgezahlt.

Auszahlung

Im Todesfall wird die Versicherungssumme nach Vorlage von Sterbeurkunde und Versicherungsschein ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt schnell — meist innerhalb weniger Tage —, da kein Erbschein erforderlich ist.

Beiträge und Versicherungssummen

Die monatlichen Beiträge richten sich nach Eintrittsalter, Versicherungssumme und Anbieter. Je früher der Vertragsabschluss, desto niedriger der monatliche Beitrag — die Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit können jedoch erheblich variieren.

Eintrittsalter Versicherungssumme Monatsbeitrag Gesamtkosten bis 85
40 Jahre5.000 €10–15 €5.400–8.100 €
50 Jahre5.000 €15–22 €6.300–9.240 €
60 Jahre5.000 €22–32 €6.600–9.600 €
70 Jahre5.000 €35–55 €6.300–9.900 €
50 Jahre10.000 €30–45 €12.600–18.900 €
60 Jahre10.000 €45–65 €13.500–19.500 €

Werte sind Marktdurchschnitte aus 2024 und unterscheiden sich je Anbieter, Tarif und Gesundheitszustand erheblich.

Die Kostenstruktur zeigt: Über die gesamte Vertragslaufzeit übersteigen die eingezahlten Beiträge häufig die Versicherungssumme. Das ist das zentrale Kritikpunkt der Verbraucherschutzorganisationen.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Niedriger Einstiegsbeitrag — kein hoher Einmalbetrag erforderlich
  • Schnelle Auszahlung im Todesfall — kein Erbschein nötig
  • Schonvermögen-Schutz — bei zweckgebundener Verwendung vom Sozialamt nicht antastbar
  • Pfändungsschutz — innerhalb bestimmter Grenzen geschützt
  • Flexible Verwendung — die Auszahlung kann frei verwendet werden, nicht an einen Bestatter gebunden
  • Keine Gesundheitsprüfung bei vielen Tarifen — auch für ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen

Nachteile

  • Eingezahlte Beiträge können die Versicherungssumme übersteigen — vor allem bei langer Vertragslaufzeit oder hohem Eintrittsalter
  • Wartezeit von 6 bis 36 Monaten — bei Tod innerhalb dieser Zeit oft nur Beitragsrückerstattung
  • Niedrige Verzinsung — die garantierte Verzinsung liegt bei aktuell 0,25 % bis 1 %
  • Beiträge auch bei Pflegefall weiterzuzahlen — andernfalls kann der Vertrag gekündigt werden
  • Hohe Vertriebskosten — gerade in den ersten Jahren fließt ein erheblicher Teil der Beiträge in Provisionen
  • Verbraucherzentrale rät häufig ab — günstigere Alternativen wie Sparkonten sind oft sinnvoller

Hinweise der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen Deutschlands bewerten die Sterbegeldversicherung in mehreren Untersuchungen kritisch. Die wichtigsten Punkte:

Beiträge übersteigen oft die Versicherungssumme

Bei Vertragsabschluss in höherem Alter (60+ Jahre) zahlen Versicherte über die Vertragslaufzeit häufig mehr ein, als die Versicherungssumme später auszahlt. In Stiftung-Warentest-Analysen ergab sich teils ein negatives Verhältnis von 110 % bis 130 %.

Hohe Vertriebskosten

Gerade Haustürgeschäfte und Vertreterabschlüsse sind mit hohen Provisionen verbunden. In den ersten zwei bis drei Jahren fließt ein erheblicher Teil der Beiträge nicht in den Sparanteil, sondern in Provisionen — die Versicherung „rechnet" sich erst nach Jahren.

Bestattungskosten steigen schneller als Versicherungssumme

Bestattungskosten steigen jährlich um 3–5 %. Wer mit 50 Jahren eine Versicherungssumme von 5.000 € abschließt, hat zum Todeszeitpunkt 30 Jahre später real eine deutlich geringere Kaufkraft. Eine dynamische Anpassung wird von Versicherern angeboten — kostet aber zusätzlichen Beitrag.

Empfehlung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen empfehlen für die meisten Personen:

  • Bei vorhandenem Vermögen: Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto zurücklegen — dann zweckgebunden, aber flexibel verfügbar
  • Für Sozialleistungsbezieher: Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto bei einem Bestatter (siehe Bestattungsvorsorgevertrag) — eindeutig schonvermögensgeschützt und meist günstiger
  • Für Personen ohne Rücklagen und mit niedriger Lebenserwartung: Sterbegeldversicherung als pragmatische Lösung — bei Wartezeit aber kritisch prüfen

Sterbegeldversicherung im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die Sterbegeldversicherung im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen:

Vorsorgeform Schonvermögen Insolvenzschutz Bestatter gebunden Flexibilität
Sterbegeldversicherung ja teilweise nein hoch
Bestattungsvorsorgevertrag ja ja ja niedrig
Sparkonto / Festgeld nein nein nein sehr hoch
Lebensversicherung teilweise teilweise nein hoch

Die Sterbegeldversicherung kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kombiniert werden: Der Vertrag regelt die Leistungen mit dem Bestatter, die Versicherung finanziert sie. Diese Kombination ist verbreitet, weil sie die Vorteile beider Formen vereint.

Wann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist

Die Sterbegeldversicherung ist nicht für jeden geeignet. Sie kommt vor allem in folgenden Konstellationen in Betracht:

Personen ohne Rücklagen

Wer kein Vermögen für die Bestattungsvorsorge zurücklegen kann, aber durch monatliche Beiträge eine Absicherung aufbauen möchte, findet in der Sterbegeldversicherung eine pragmatische Lösung.

Singles ohne nahe Angehörige

Ohne nahe Angehörige, die im Todesfall die Bestattung organisieren und finanzieren würden, schafft die Sterbegeldversicherung eine direkte Absicherung — die Auszahlung an einen benannten Bestatter erfolgt automatisch.

Sozialleistungsbezieher

Bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe ist die Sterbegeldversicherung als Schonvermögen geschützt — sofern angemessen und zweckgebunden. Hier kann sie eine Alternative zum Sparkonto sein, das nicht geschützt ist.

Ältere Menschen mit eingeschränkter Lebenserwartung

Bei kürzerer Restlebensdauer kann die Sterbegeldversicherung wirtschaftlich sinnvoll sein — die eingezahlten Beiträge bleiben unter der Versicherungssumme. Auf die Wartezeit ist dabei besonders zu achten.

Wer von der Sterbegeldversicherung absehen sollte

  • Personen mit ausreichenden Ersparnissen — ein zweckgebundenes Sparkonto ist meist günstiger
  • Personen, die einen konkreten Bestatter bevorzugen — der Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto ist vorteilhafter
  • Junge Berufstätige mit langer Vertragslaufzeit — die Beiträge übersteigen oft die Versicherungssumme erheblich

Worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist

Wenn die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung gefallen ist, sollten folgende Punkte vor Vertragsabschluss geprüft werden:

Wartezeit

Die Länge der Wartezeit unterscheidet sich erheblich. Tarife mit kürzerer Wartezeit sind teurer, aber im Ernstfall vorteilhafter. Bei sehr kurzer Lebenserwartung sollten Tarife ohne Wartezeit gewählt werden.

Beitragsfreistellung

Wichtig ist die Frage, was bei Zahlungsschwierigkeiten passiert. Gute Tarife bieten eine Beitragsfreistellung — der Vertrag bleibt mit reduzierter Versicherungssumme bestehen, statt vollständig zu erlöschen.

Dynamische Anpassung

Die Versicherungssumme kann an die Inflation angepasst werden — gegen Aufpreis. Bei langer Vertragslaufzeit ist die dynamische Anpassung wichtig, da Bestattungskosten jährlich um 3–5 % steigen.

Zusätzliche Leistungen

Manche Tarife bieten Zusatzleistungen wie Beratung der Hinterbliebenen, Übernahme von Behördengängen oder Unfallzusatzleistung. Diese Leistungen sollten gegen die Mehrkosten abgewogen werden.

Bezugsberechtigte und Treuhand

Wer die Versicherungssumme erhält, sollte eindeutig im Vertrag geregelt sein. Bei Auszahlung an einen Bestatter sind Treuhand-Vereinbarungen sinnvoll, damit die Mittel zweckgebunden bleiben.

Vergleichsangebote

Die Beiträge unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich. Vergleichstests von Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale geben einen Überblick über faire Tarife.

Vorsicht bei Haustürgeschäften

Sterbegeldversicherungen werden häufig an der Haustür oder bei Kaffeefahrten verkauft — oft mit hohen Provisionen und ungünstigen Konditionen. Der Vertragsabschluss zu Hause kann nach § 312g BGB innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Mehr Informationen auf der Sicherheitsseite.

Wann anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Bei der Sterbegeldversicherung ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich. In bestimmten Konstellationen ist eine anwaltliche Prüfung jedoch sinnvoll:

Bei drohender Pflegebedürftigkeit oder Sozialhilfebezug

Die Frage der Angemessenheit für den Schonvermögen-Schutz ist im Einzelfall zu prüfen. Bei hohen Versicherungssummen oder kurzfristigem Vertragsabschluss vor Sozialhilfebeantragung kann das Sozialamt die Anerkennung als Schonvermögen verweigern.

Vertragsklauseln und Bezugsrechte

Vor allem komplexere Konstellationen — Patchwork-Familien, Lebenspartner ohne Trauschein oder gewünschte Bindung an einen bestimmten Bestatter — erfordern eine sorgfältige Gestaltung der Bezugsrechte. Hier ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

Bei Konflikt mit Vertragsbedingungen

Bei Streitigkeiten mit der Versicherung über Auszahlung, Wartezeit oder Vertragsleistungen ist anwaltliche Vertretung in der Regel unverzichtbar. Spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht haben die nötige Expertise.

Über pforte.de finden Sie Anwälte und Notare in Ihrer Region, die bei Vorsorgefragen beraten.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei vorhandenen Ersparnissen ist ein zweckgebundenes Sparkonto in der Regel günstiger. Bei Sozialleistungsbezug ist die Versicherung als Schonvermögen geschützt. Bei langer Vertragslaufzeit übersteigen die eingezahlten Beiträge häufig die Versicherungssumme — Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen veröffentlichen regelmäßig Vergleichstests.

Die Wartezeit ist ein Zeitraum von 6 bis 36 Monaten nach Vertragsabschluss, in dem im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden — nicht die volle Versicherungssumme. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit häufig. Tarife mit kürzerer oder ohne Wartezeit sind teurer.

Bei vielen Sterbegeldversicherungen entfällt die Gesundheitsprüfung — gerade bei Tarifen für ältere Menschen. Stattdessen wird die Wartezeit eingebaut, um das Risiko der Versicherung zu begrenzen. Bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung ist die Wartezeit oft kürzer.

Ja — bei angemessener Höhe und Zweckbindung. Die Sterbegeldversicherung gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG 18.03.2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R) als Schonvermögen im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Voraussetzung ist eine angemessene Versicherungssumme orientiert an einer einfachen Bestattung.

Ja, eine Kündigung ist jederzeit möglich. Bei Kündigung in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert allerdings deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge — die Provisionen und Verwaltungskosten werden zuerst verrechnet. Eine Beitragsfreistellung ist häufig die wirtschaftlichere Alternative.

Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt — Angehörige, Lebenspartner oder ein Bestatter. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Sterbeurkunde und Versicherungsschein. Ein Erbschein ist nicht erforderlich.

Nicht automatisch. Die meisten Tarife bieten eine dynamische Anpassung gegen Aufpreis — die Versicherungssumme erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz, die Beiträge entsprechend. Ohne Dynamik verliert die Versicherungssumme bei langer Vertragslaufzeit erheblich an Kaufkraft.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Sonderform der Kapitallebensversicherung mit niedriger Versicherungssumme (3.000–20.000 €) und Fokus auf den Todesfall. Klassische Lebensversicherungen haben höhere Summen, dienen häufig der Altersvorsorge und beinhalten meist eine Kapitalauszahlung am Vertragsende.

Ja, das ist sogar verbreitet. Ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt die konkreten Leistungen mit einem Bestatter, die Sterbegeldversicherung finanziert sie. Im Todesfall zahlt die Versicherung direkt an den Bestatter aus.

Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen veröffentlichen regelmäßig Vergleichstests. Wichtig ist, mehrere Angebote einzuholen und nicht an der Haustür oder auf Kaffeefahrten abzuschließen. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich eine unabhängige Beratung — entweder bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Versicherungsmakler ohne Provisionsbindung.

Vertrag prüfen lassen

Bei drohender Pflegebedürftigkeit, komplexen Familienverhältnissen oder Konflikten mit der Versicherung lohnt sich anwaltliche Beratung.

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