Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung, die speziell für die Bestattungskosten ausgelegt ist. Der Versicherungsnehmer zahlt monatliche Beiträge, im Todesfall wird eine vorab vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten oder direkt an einen Bestatter ausgezahlt.
Die Sterbegeldversicherung ist eine Reaktion auf die Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes der Krankenkassen im Jahr 2004. Seither tragen die Hinterbliebenen die Bestattungskosten — durchschnittlich 4.000 bis 8.000 Euro — selbst. Die Sterbegeldversicherung soll diese Last mindern.
Im Unterschied zum Bestattungsvorsorgevertrag ist die Sterbegeldversicherung nicht an einen bestimmten Bestatter gebunden. Sie zahlt eine Geldsumme aus, die frei verwendet werden kann.
Die Sterbegeldversicherung funktioniert nach dem Prinzip einer klassischen Kapitallebensversicherung — speziell zugeschnitten auf den Todesfall:
Die meisten Sterbegeldversicherungen haben eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten. Tritt der Tod innerhalb dieser Zeit ein, werden in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet — nicht die volle Versicherungssumme. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit häufig.
Die Beiträge werden in der Regel bis zum 85. oder 90. Lebensjahr gezahlt. Danach ruht der Vertrag — die Versicherungssumme bleibt erhalten und wird im Todesfall ausgezahlt.
Im Todesfall wird die Versicherungssumme nach Vorlage von Sterbeurkunde und Versicherungsschein ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt schnell — meist innerhalb weniger Tage —, da kein Erbschein erforderlich ist.
Die monatlichen Beiträge richten sich nach Eintrittsalter, Versicherungssumme und Anbieter. Je früher der Vertragsabschluss, desto niedriger der monatliche Beitrag — die Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit können jedoch erheblich variieren.
| Eintrittsalter | Versicherungssumme | Monatsbeitrag | Gesamtkosten bis 85 |
|---|---|---|---|
| 40 Jahre | 5.000 € | 10–15 € | 5.400–8.100 € |
| 50 Jahre | 5.000 € | 15–22 € | 6.300–9.240 € |
| 60 Jahre | 5.000 € | 22–32 € | 6.600–9.600 € |
| 70 Jahre | 5.000 € | 35–55 € | 6.300–9.900 € |
| 50 Jahre | 10.000 € | 30–45 € | 12.600–18.900 € |
| 60 Jahre | 10.000 € | 45–65 € | 13.500–19.500 € |
Werte sind Marktdurchschnitte aus 2024 und unterscheiden sich je Anbieter, Tarif und Gesundheitszustand erheblich.
Die Kostenstruktur zeigt: Über die gesamte Vertragslaufzeit übersteigen die eingezahlten Beiträge häufig die Versicherungssumme. Das ist das zentrale Kritikpunkt der Verbraucherschutzorganisationen.
Die Verbraucherzentralen Deutschlands bewerten die Sterbegeldversicherung in mehreren Untersuchungen kritisch. Die wichtigsten Punkte:
Bei Vertragsabschluss in höherem Alter (60+ Jahre) zahlen Versicherte über die Vertragslaufzeit häufig mehr ein, als die Versicherungssumme später auszahlt. In Stiftung-Warentest-Analysen ergab sich teils ein negatives Verhältnis von 110 % bis 130 %.
Gerade Haustürgeschäfte und Vertreterabschlüsse sind mit hohen Provisionen verbunden. In den ersten zwei bis drei Jahren fließt ein erheblicher Teil der Beiträge nicht in den Sparanteil, sondern in Provisionen — die Versicherung „rechnet" sich erst nach Jahren.
Bestattungskosten steigen jährlich um 3–5 %. Wer mit 50 Jahren eine Versicherungssumme von 5.000 € abschließt, hat zum Todeszeitpunkt 30 Jahre später real eine deutlich geringere Kaufkraft. Eine dynamische Anpassung wird von Versicherern angeboten — kostet aber zusätzlichen Beitrag.
Die Verbraucherzentralen empfehlen für die meisten Personen:
Die folgende Übersicht zeigt die Sterbegeldversicherung im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen:
| Vorsorgeform | Schonvermögen | Insolvenzschutz | Bestatter gebunden | Flexibilität |
|---|---|---|---|---|
| Sterbegeldversicherung | ja | teilweise | nein | hoch |
| Bestattungsvorsorgevertrag | ja | ja | ja | niedrig |
| Sparkonto / Festgeld | nein | nein | nein | sehr hoch |
| Lebensversicherung | teilweise | teilweise | nein | hoch |
Die Sterbegeldversicherung kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kombiniert werden: Der Vertrag regelt die Leistungen mit dem Bestatter, die Versicherung finanziert sie. Diese Kombination ist verbreitet, weil sie die Vorteile beider Formen vereint.
Die Sterbegeldversicherung ist nicht für jeden geeignet. Sie kommt vor allem in folgenden Konstellationen in Betracht:
Wer kein Vermögen für die Bestattungsvorsorge zurücklegen kann, aber durch monatliche Beiträge eine Absicherung aufbauen möchte, findet in der Sterbegeldversicherung eine pragmatische Lösung.
Ohne nahe Angehörige, die im Todesfall die Bestattung organisieren und finanzieren würden, schafft die Sterbegeldversicherung eine direkte Absicherung — die Auszahlung an einen benannten Bestatter erfolgt automatisch.
Bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe ist die Sterbegeldversicherung als Schonvermögen geschützt — sofern angemessen und zweckgebunden. Hier kann sie eine Alternative zum Sparkonto sein, das nicht geschützt ist.
Bei kürzerer Restlebensdauer kann die Sterbegeldversicherung wirtschaftlich sinnvoll sein — die eingezahlten Beiträge bleiben unter der Versicherungssumme. Auf die Wartezeit ist dabei besonders zu achten.
Wenn die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung gefallen ist, sollten folgende Punkte vor Vertragsabschluss geprüft werden:
Die Länge der Wartezeit unterscheidet sich erheblich. Tarife mit kürzerer Wartezeit sind teurer, aber im Ernstfall vorteilhafter. Bei sehr kurzer Lebenserwartung sollten Tarife ohne Wartezeit gewählt werden.
Wichtig ist die Frage, was bei Zahlungsschwierigkeiten passiert. Gute Tarife bieten eine Beitragsfreistellung — der Vertrag bleibt mit reduzierter Versicherungssumme bestehen, statt vollständig zu erlöschen.
Die Versicherungssumme kann an die Inflation angepasst werden — gegen Aufpreis. Bei langer Vertragslaufzeit ist die dynamische Anpassung wichtig, da Bestattungskosten jährlich um 3–5 % steigen.
Manche Tarife bieten Zusatzleistungen wie Beratung der Hinterbliebenen, Übernahme von Behördengängen oder Unfallzusatzleistung. Diese Leistungen sollten gegen die Mehrkosten abgewogen werden.
Wer die Versicherungssumme erhält, sollte eindeutig im Vertrag geregelt sein. Bei Auszahlung an einen Bestatter sind Treuhand-Vereinbarungen sinnvoll, damit die Mittel zweckgebunden bleiben.
Die Beiträge unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich. Vergleichstests von Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale geben einen Überblick über faire Tarife.
Sterbegeldversicherungen werden häufig an der Haustür oder bei Kaffeefahrten verkauft — oft mit hohen Provisionen und ungünstigen Konditionen. Der Vertragsabschluss zu Hause kann nach § 312g BGB innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Mehr Informationen auf der Sicherheitsseite.
Bei der Sterbegeldversicherung ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich. In bestimmten Konstellationen ist eine anwaltliche Prüfung jedoch sinnvoll:
Die Frage der Angemessenheit für den Schonvermögen-Schutz ist im Einzelfall zu prüfen. Bei hohen Versicherungssummen oder kurzfristigem Vertragsabschluss vor Sozialhilfebeantragung kann das Sozialamt die Anerkennung als Schonvermögen verweigern.
Vor allem komplexere Konstellationen — Patchwork-Familien, Lebenspartner ohne Trauschein oder gewünschte Bindung an einen bestimmten Bestatter — erfordern eine sorgfältige Gestaltung der Bezugsrechte. Hier ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
Bei Streitigkeiten mit der Versicherung über Auszahlung, Wartezeit oder Vertragsleistungen ist anwaltliche Vertretung in der Regel unverzichtbar. Spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht haben die nötige Expertise.
Über pforte.de finden Sie Anwälte und Notare in Ihrer Region, die bei Vorsorgefragen beraten.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei vorhandenen Ersparnissen ist ein zweckgebundenes Sparkonto in der Regel günstiger. Bei Sozialleistungsbezug ist die Versicherung als Schonvermögen geschützt. Bei langer Vertragslaufzeit übersteigen die eingezahlten Beiträge häufig die Versicherungssumme — Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen veröffentlichen regelmäßig Vergleichstests.
Die Wartezeit ist ein Zeitraum von 6 bis 36 Monaten nach Vertragsabschluss, in dem im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden — nicht die volle Versicherungssumme. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit häufig. Tarife mit kürzerer oder ohne Wartezeit sind teurer.
Bei vielen Sterbegeldversicherungen entfällt die Gesundheitsprüfung — gerade bei Tarifen für ältere Menschen. Stattdessen wird die Wartezeit eingebaut, um das Risiko der Versicherung zu begrenzen. Bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung ist die Wartezeit oft kürzer.
Ja — bei angemessener Höhe und Zweckbindung. Die Sterbegeldversicherung gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG 18.03.2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R) als Schonvermögen im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Voraussetzung ist eine angemessene Versicherungssumme orientiert an einer einfachen Bestattung.
Ja, eine Kündigung ist jederzeit möglich. Bei Kündigung in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert allerdings deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge — die Provisionen und Verwaltungskosten werden zuerst verrechnet. Eine Beitragsfreistellung ist häufig die wirtschaftlichere Alternative.
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt — Angehörige, Lebenspartner oder ein Bestatter. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Sterbeurkunde und Versicherungsschein. Ein Erbschein ist nicht erforderlich.
Nicht automatisch. Die meisten Tarife bieten eine dynamische Anpassung gegen Aufpreis — die Versicherungssumme erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz, die Beiträge entsprechend. Ohne Dynamik verliert die Versicherungssumme bei langer Vertragslaufzeit erheblich an Kaufkraft.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Sonderform der Kapitallebensversicherung mit niedriger Versicherungssumme (3.000–20.000 €) und Fokus auf den Todesfall. Klassische Lebensversicherungen haben höhere Summen, dienen häufig der Altersvorsorge und beinhalten meist eine Kapitalauszahlung am Vertragsende.
Ja, das ist sogar verbreitet. Ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt die konkreten Leistungen mit einem Bestatter, die Sterbegeldversicherung finanziert sie. Im Todesfall zahlt die Versicherung direkt an den Bestatter aus.
Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen veröffentlichen regelmäßig Vergleichstests. Wichtig ist, mehrere Angebote einzuholen und nicht an der Haustür oder auf Kaffeefahrten abzuschließen. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich eine unabhängige Beratung — entweder bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Versicherungsmakler ohne Provisionsbindung.