Viele moderne Bestattungsformen sind nur möglich, wenn der Verstorbene zuvor eingeäschert wurde. Die Kremation (auch Einäscherung oder Verbrennung genannt) ist dabei nicht das Ende, sondern oft der erste Schritt einer würdevollen Beisetzung.
Während die Erdbestattung im Sarg ohne Kremation auskommt, brauchen die meisten naturnahen, modernen oder symbolischen Bestattungsformen zwingend eine vorherige Einäscherung. Der Grund: Nur die Asche lässt sich flexibel beisetzen — im Wald, auf dem Meer, in einer Urnenwand oder sogar als Diamant.
Gut zu wissen: Auch bei Bestattungsarten mit Einäscherung gilt in Deutschland die Friedhofspflicht für die Asche. Die Urne muss an einem zugelassenen Ort beigesetzt werden — sei es im Friedhof, Bestattungswald oder im Meer.
Nach der Einäscherung stehen viele Wege offen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bestattungsformen sich nach der Kremation anschließen können:
Bei diesen Bestattungsformen ist die Kremation zwingend notwendig:
Die wasserlösliche Urne wird in Nord- oder Ostsee versenkt. Die Asche kehrt zurück ins Meer.
Die Urne wird an den Wurzeln eines Baumes in FriedWald oder RuheForst beigesetzt — naturnah und pflegefrei.
Die Urne wird ohne Namensnennung auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt — die günstigste Bestattungsform.
Die Urne kommt in eine Nische einer Urnenwand — wettergeschützt und zentral erreichbar.
Aus dem Kohlenstoff der Asche wird ein echter Erinnerungsdiamant gepresst — ein Andenken für Generationen.
Eine Kleinstmenge der Asche wird per Rakete ins All transportiert — Erdorbit, Mond oder Deep Space.
Oberbegriff für alle ökologischen Bestattungsformen mit biologisch abbaubaren Urnen — Wald, See, Wiese.
Wird die Bestattung vom Sozialamt übernommen, erfolgt fast immer eine Kremation mit Beisetzung im Gemeinschaftsfeld.
Bei diesen Bestattungsformen wird der Verstorbene nicht eingeäschert — die Beisetzung erfolgt im Sarg oder auf andere Weise:
Die klassische Beisetzung im Sarg auf dem Friedhof — die traditionellste Bestattungsform in Deutschland.
Der Körper wird zunächst dem anatomischen Institut für Lehre und Forschung übergeben. Erst nach 2–3 Jahren erfolgt die Kremation und Beisetzung.
Hier ist beides möglich: Überführung des Leichnams im Sarg oder zuvor Kremation und Versand der Urne. Die Wahl hängt von den Wünschen und dem Zielland ab.
Die Kremation selbst ist ein klar geregelter Vorgang. Eine ausführliche Beschreibung mit allen Schritten finden Sie auf unserer Detailseite:
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Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Regelungen zu Friedhofspflicht, Bestattungsfristen, Urnenaufbewahrung und Ascheverwendung können sich jederzeit ändern. Auch regionale Friedhofs- und Gebührensatzungen weichen voneinander ab.
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Letzte Aktualisierung: April 2026