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Bestattung Vorsorge Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Wünsche, Vollmacht und finanzielle Absicherung für die eigene Bestattung. Ein Überblick über die wichtigsten Dokumente und Verträge — von der einfachen Bestattungsverfügung bis zum Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto.

Was bedeutet Bestattungsvorsorge?

Bestattungsvorsorge bedeutet, schon zu Lebzeiten Klarheit darüber zu schaffen, wie die eigene Bestattung gestaltet sein soll, wer sie organisiert und wer sie bezahlt. Ohne Vorsorge tragen die Hinterbliebenen die Verantwortung — oft in einer emotional sehr belastenden Zeit, ohne klare Anhaltspunkte für die Wünsche der verstorbenen Person.

Die vier wichtigsten Bausteine der Bestattungsvorsorge sind die Bestattungsverfügung, die Bestattungsvollmacht, der Bestattungsvorsorgevertrag und die Sterbegeldversicherung. Sie ergänzen sich — keine ersetzt die andere vollständig.

Die Bestattungsverfügung dokumentiert die persönlichen Wünsche zu Bestattungsart, Trauerfeier und Grabgestaltung. Die Bestattungsvollmacht benennt eine Vertrauensperson, die die Bestattung organisieren darf. Der Bestattungsvorsorgevertrag bindet einen konkreten Bestatter und sichert die Kosten über ein Treuhandkonto. Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine vorab vereinbarte Summe aus — meist als Ergänzung oder Alternative zur Eigenfinanzierung.

Welche dieser Bausteine sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab — dem Alter, dem Vermögen, der Familienkonstellation und den eigenen Wünschen. Die folgenden Detailseiten geben einen sachlichen Überblick zu jedem Dokument.

Dokumente der Bestattungsvorsorge

Bestattungsverfügung

Wünsche zur eigenen Bestattung schriftlich festhalten
schriftlich
ab 18 Jahren
jederzeit änderbar
Notar empfohlen

Persönliche Wünsche zu Bestattungsart, Trauerfeier und Grabgestaltung. Nicht ins Testament — wird zu spät eröffnet.

Bestattungsvollmacht

Vertrauensperson zur Organisation der Bestattung benennen
schriftlich
frei wählbar
überstimmt Reihenfolge
Notar empfohlen

Bevollmächtigt eine Person zur Bestattungsorganisation — auch außerhalb der gesetzlichen Reihenfolge der Angehörigen.

Bestattungsvorsorgevertrag

Bestatter beauftragen und Kosten absichern
Treuhandkonto
Preise fixiert
Schonvermögen
mit Bestatter

Vertraglich gebundene Bestattung mit Treuhandkonto. Vor Sozialamt und Pfändung geschützt — bei angemessener Höhe.

Sterbegeldversicherung

Versicherung für die Bestattungskosten
5–25 €/Monat
3.000–20.000 €
Wartezeit 6–12 Mon.
Schonvermögen

Monatliche Beiträge gegen vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall — mit Vor- und Nachteilen.

Wie die Dokumente zusammenwirken

In der Praxis ergänzen sich die vier Bausteine zu einer umfassenden Bestattungsvorsorge:

Eine häufige Kombination: Bestattungsverfügung mit konkreten Wünschen, Bestattungsvollmacht für eine Vertrauensperson, Bestattungsvorsorgevertrag für die Finanzierung — ergänzt durch eine Sterbegeldversicherung, falls keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind.

Rechtliche Grundlagen

Die Bestattungspflicht ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der Bundesländer — die nahen Angehörigen sind verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Die Reihenfolge der Angehörigen ist landesweit ähnlich geregelt: Ehegatte oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister.

Mit einer Bestattungsvollmacht kann diese Reihenfolge durchbrochen werden — eine Vertrauensperson außerhalb der Verwandtschaft kann ausdrücklich bevollmächtigt werden.

Die Kostentragung richtet sich nach § 1968 BGB: Die Kosten der Beerdigung des Erblassers fallen dem Erben zur Last. Bei Erbausschlagung greift § 74 SGB XII — das Sozialamt übernimmt die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung, wenn keine zumutbaren Verpflichteten vorhanden sind.

Wer seine Wünsche zur Bestattung verbindlich regeln möchte, sollte die Dokumente nicht ins Testament aufnehmen — das wird oft erst Wochen oder Monate nach dem Tod eröffnet. Bestattungsverfügung und Vollmacht müssen sofort verfügbar sein.

Wann anwaltliche oder notarielle Beratung sinnvoll ist

Die Bestattungsvorsorge kann grundsätzlich privatschriftlich erfolgen. In folgenden Konstellationen ist eine fachkundige Beratung jedoch sinnvoll:

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Weitere Vorsorge-Themen

Quellen & Hinweis: Die Inhalte dieser Seite wurden auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen recherchiert und aufbereitet — darunter Wikipedia, Veröffentlichungen von Bund, Ländern und Kommunen, Angaben von Verbänden und Unternehmen sowie Informationen von Religionsgemeinschaften und Kirchengemeinden. Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.