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Bestattung Vorsorge Testament & Erbvertrag

Testament & Erbvertrag

Verteilung des Vermögens nach dem Tod schriftlich oder vertraglich regeln. Ein Überblick über die verschiedenen Testamentsformen vom eigenhändigen Testament bis zum Erbvertrag — mit Hinweisen zu Notarpflicht, Bindungswirkung und steuerlichen Aspekten.

Warum Testament oder Erbvertrag?

Wer keine letztwillige Verfügung hinterlässt, dessen Vermögen wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt — geregelt in den §§ 1924 ff. BGB. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den persönlichen Vorstellungen: Nichteheliche Lebenspartner erben gar nicht, Stiefkinder werden nicht berücksichtigt, bei kinderlosen Ehepaaren erben Eltern oder Geschwister mit, und Patchwork-Konstellationen führen häufig zu unbeabsichtigten Ergebnissen.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann die Erbfolge individuell gestaltet werden. Beide Dokumente unterscheiden sich grundlegend in ihrer Form, Bindungswirkung und ihren Anwendungsbereichen — die Wahl der richtigen Form hängt von der persönlichen Situation, dem Vermögen und den Gestaltungswünschen ab.

Das deutsche Erbrecht kennt mehrere Testamentsformen: das eigenhändige Testament (privatschriftlich, ohne Notar), das notarielle Testament, das Berliner Testament für Ehegatten sowie das Behindertentestament als Sonderform für behinderte Erben. Der Erbvertrag ist hingegen eine vertragliche Regelung mit zwingender notarieller Beurkundung.

Bei komplexen Familienverhältnissen, vermögenden Erbschaften, Immobilien oder zu erwartenden Streitigkeiten ist eine notarielle Beurkundung dringend zu empfehlen oder gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Detailseiten geben einen sachlichen Überblick zu jeder Testamentsform.

Dokumente dieser Gruppe

Testament

Vermögensverteilung nach dem Tod regeln
handschriftlich
oder notariell
Testamentsregister
§ 2247 BGB

Verteilung des Vermögens nach dem Tod. Bei komplexen Verhältnissen, Immobilien oder Pflichtteilsverzicht ist notarielle Beurkundung Pflicht.

Eigenhändiges Testament

Privatschriftliches Testament
handschriftlich
mit Datum
Unterschrift
§ 2247 BGB

Vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift. Hohe Formanfälligkeit — kleine Fehler führen zur Nichtigkeit.

Notarielles Testament

Höchste Beweiskraft, oft günstiger
notariell
§ 415 ZPO
Testamentsregister
spart Erbschein

Vor dem Notar erklärt und beurkundet. Erbschein häufig nicht nötig — spart 0,5–1 % des Nachlasswerts.

Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament für Ehegatten
für Ehegatten
bindend
Pflichtteilsrisiko
§ 2267 BGB

Erstversterbender vererbt an Ehegatten, Kinder erben nach dem zweiten Tod. Bindungswirkung und Pflichtteilsrisiken.

Erbvertrag

Bindender Vertrag über das Erbe
Notar Pflicht
bindend
mehrere Parteien
§ 2276 BGB

Vertrag zwischen mehreren Personen. Stärker bindend als Testament. Notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Behindertentestament

Erbe für behinderte Angehörige schützen
Schutz vor Sozialamt
Vor- & Nacherbschaft
Testamentsvollstr.
Notar dringend

Vor- und Nacherbschaft mit Testamentsvollstreckung. Schützt vor Verwertung durch den Sozialhilfeträger.

Welche Testamentsform für welche Situation?

Die Wahl der richtigen Testamentsform hängt von der persönlichen Situation ab. Eine grobe Orientierung:

In vielen Fällen kommen mehrere Formen kombiniert in Betracht. Eine fachkundige Beratung beim Anwalt oder Notar hilft, die optimale Lösung zu finden.

Rechtliche Grundlagen

Die Testierfreiheit ist im deutschen Recht weitgehend garantiert — das Recht, über das eigene Vermögen nach dem Tod frei zu verfügen, gehört zu den Grundpfeilern des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG, §§ 1937 ff. BGB).

Eingeschränkt wird die Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht (§ 2303 BGB): Nahe Angehörige — Ehegatte, Kinder und in bestimmten Fällen Eltern — können nicht vollständig enterbt werden. Sie haben einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Bestimmte Gestaltungen sind nur in notariell beurkundeter Form möglich:

Bei privatschriftlichen Testamenten sind die Formvorschriften des § 2247 BGB zwingend einzuhalten — Formfehler führen zur vollständigen Nichtigkeit. Eine notarielle Beurkundung schließt solche Formfehler aus und bietet erhöhte Beweiskraft nach § 415 ZPO.

Wann anwaltliche oder notarielle Beratung sinnvoll ist

Bei einfachen Verhältnissen genügt häufig ein eigenhändiges Testament. In folgenden Konstellationen ist eine notarielle Beurkundung oder anwaltliche Beratung jedoch dringend zu empfehlen:

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Weitere Vorsorge-Themen

Quellen & Hinweis: Die Inhalte dieser Seite wurden auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen recherchiert und aufbereitet — darunter Wikipedia, Veröffentlichungen von Bund, Ländern und Kommunen, Angaben von Verbänden und Unternehmen sowie Informationen von Religionsgemeinschaften und Kirchengemeinden. Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.