In Deutschland leben rund 5,5 Millionen Muslime – Tendenz steigend. Die islamische Bestattung unterscheidet sich grundlegend von der christlichen Tradition und folgt strengen religiösen Vorschriften, die im Koran und in der Sunna (den Überlieferungen des Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm) festgelegt sind.
Der Islam betrachtet den Tod nicht als Ende, sondern als Übergang in das jenseitige Leben (Akhira). Der Körper des Verstorbenen wird als Leihgabe Gottes (Allahs) betrachtet und muss daher mit größtem Respekt und nach genau vorgeschriebenen Ritualen behandelt werden. Die Bestattung soll so schnell wie möglich erfolgen – idealerweise noch am selben Tag oder spätestens am Tag nach dem Tod.
Drei Grundprinzipien prägen die islamische Bestattung: Schnelligkeit (die Bestattung soll so rasch wie möglich erfolgen), Einfachheit (alle Menschen sind im Tod gleich – kein Prunk, kein Luxus) und Würde (der Leichnam wird mit größter Ehrfurcht behandelt).
Wichtig zu wissen: Die islamischen Bestattungsregeln sind in den verschiedenen Rechtsschulen (Hanafi, Maliki, Schafi'i, Hanbali) im Wesentlichen gleich. Kleinere Unterschiede gibt es bei Details der Waschung und des Totengebets. Im Zweifelsfall sollte immer ein Imam oder eine islamische Gemeinde hinzugezogen werden.
Wenn ein Muslim im Sterben liegt oder verstorben ist, gibt es klare Handlungsanweisungen, die sofort befolgt werden sollten.
Wenn der Tod naht, sollten die Anwesenden dem Sterbenden die Schahada (das Glaubensbekenntnis) vorsprechen: „La ilaha illallah" – „Es gibt keinen Gott außer Allah." Der Sterbende wird wenn möglich auf die rechte Seite in Richtung Mekka (Qibla) gelegt. Die Anwesenden rezitieren die Sure Ya-Sin (Sure 36), die als „Herz des Koran" gilt und dem Sterbenden Trost und Erleichterung bringen soll.
Der Sterbende sollte nicht allein gelassen werden. Lautes Weinen oder Wehklagen am Sterbebett ist nach islamischer Lehre zu vermeiden – stilles Weinen ist erlaubt und menschlich, aber übermäßige Klage gilt als Auflehnung gegen den Willen Gottes.
Unmittelbar nach dem Tod werden die Augen des Verstorbenen geschlossen und ein Bittgebet (Dua) gesprochen: „Inna lillahi wa inna ilayhi raji'un" – „Wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück." Der Unterkiefer wird mit einem Tuch hochgebunden, damit der Mund geschlossen bleibt.
Auch in der islamischen Bestattung muss in Deutschland ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus übernimmt dies die Klinik.
Der zuständige Imam wird sofort benachrichtigt. Er koordiniert die weiteren Schritte – insbesondere die rituelle Waschung und das Totengebet. Viele islamische Gemeinden in Deutschland haben eigene Bestattungsbeauftragte.
Es ist wichtig, einen Bestatter zu wählen, der Erfahrung mit islamischen Bestattungen hat und die besonderen Anforderungen kennt: Schnelle Abwicklung, Bereitstellung eines Waschraums, Leichentücher statt Sarg-Einkleidung.
Viele muslimische Familien stehen vor der Frage, ob der Verstorbene in Deutschland oder im Herkunftsland beigesetzt werden soll. Beide Optionen sind islamisch erlaubt. Die Überführung ins Ausland kann 2.000–5.000 € kosten und verzögert die Bestattung.
Die rituelle Waschung des Verstorbenen (Ghusl) ist eine der wichtigsten Pflichten der muslimischen Gemeinschaft gegenüber dem Toten. Sie ist eine Fard Kifaya – eine Gemeinschaftspflicht, die erfüllt wird, wenn genügend Gemeindemitglieder sie ausführen.
Die Waschung wird von gleichgeschlechtlichen Personen durchgeführt: Ein verstorbener Mann wird von Männern gewaschen, eine verstorbene Frau von Frauen. Einzige Ausnahme: Ehepartner dürfen den jeweils anderen waschen. Die Waschenden sollten vertrauenswürdige, fromme Muslime sein, die den Ablauf kennen. In den meisten deutschen Moscheegemeinden gibt es ausgebildete Waschteams.
Die rituelle Waschung folgt einem präzisen Ablauf:
Der Verstorbene wird auf einen erhöhten Waschtisch gelegt. Die Scham (Aura) wird mit einem Tuch bedeckt – sie darf während der gesamten Waschung nicht entblößt werden. Die Waschenden tragen Handschuhe. Benötigt werden: Warmes Wasser, Seife, Lotusblätter (Sidr) oder ein alternatives Waschmittel, Kampfer und die Leichentücher (Kafan).
Zunächst werden die Ausscheidungsöffnungen gereinigt. Dann wird eine kleine Gebetswaschung (Wudu) durchgeführt – Gesicht, Hände bis zu den Ellbogen und Füße. Anschließend wird der gesamte Körper gewaschen: zuerst die rechte Seite, dann die linke. Dies wird dreimal wiederholt (oder fünf- bzw. siebenmal, immer eine ungerade Zahl).
Bei der letzten Waschung wird dem Wasser Kampfer (Kafur) beigemischt. Kampfer hat eine konservierende und wohlriechende Wirkung. Der Körper wird vorsichtig getrocknet.
Der Verstorbene wird nicht in Kleidung, sondern in weiße, schlichte Leichentücher (Kafan) gehüllt. Für einen Mann werden drei Tücher verwendet: ein Lendentuch (Izar), ein Hemd (Qamis) und ein Ganzkörpertuch (Lifafa). Für eine Frau kommen zwei zusätzliche Tücher hinzu: ein Brusttuch (Khimar) und ein Kopftuch.
Besonderheit: Im Islam wird der Verstorbene nicht einbalsamiert und nicht geschminkt. Der Körper soll so natürlich wie möglich belassen werden. Auch die Nägel werden nicht geschnitten und die Haare nicht rasiert. Parfüm oder Moschus kann auf die Stirn, Nase, Hände, Knie und Füße aufgetragen werden – die Stellen, die beim Gebet den Boden berühren.
Es gibt Situationen, in denen die rituelle Waschung entfällt oder angepasst wird:
Das Totengebet ist eine Gemeinschaftspflicht (Fard Kifaya) und ein wesentlicher Bestandteil der islamischen Bestattung. Es wird im Stehen verrichtet – ohne Verbeugung (Ruku) und ohne Niederwerfung (Sujud). Es unterscheidet sich damit grundlegend von den fünf täglichen Pflichtgebeten.
Das Totengebet wird bevorzugt in der Moschee, im Hof der Moschee oder auf dem Friedhof verrichtet. Es kann zu jeder Tageszeit gebetet werden, außer bei Sonnenaufgang, wenn die Sonne im Zenit steht und bei Sonnenuntergang. In Deutschland wird das Totengebet meist in der Moschee oder in einer Trauerhalle auf dem Friedhof gebetet.
Das Totengebet besteht aus vier Takbirat (Allahu-Akbar-Rufe):
Der Imam und die Gemeinde heben die Hände und sprechen „Allahu Akbar" (Gott ist der Größte). Es folgt die Rezitation der Eröffnungssure Al-Fatiha.
Nach dem zweiten „Allahu Akbar" wird das Friedensgebet für den Propheten Muhammad gesprochen (Salawat / Ibrahimiya-Gebet).
Nach dem dritten „Allahu Akbar" folgen die Bittgebete (Dua) für den Verstorbenen. Der Imam bittet Allah um Vergebung, Barmherzigkeit und Einlass ins Paradies für den Toten. Bei einem Kind wird um Segen für die Eltern gebeten.
Nach dem vierten „Allahu Akbar" folgt ein kurzes Bittgebet, dann beendet der Imam das Gebet mit dem Friedensgruß (Taslim): „Assalamu alaikum wa rahmatullah" – nach rechts und nach links.
Das Totengebet kann von jedem erwachsenen Muslim gebetet werden. Der Imam leitet das Gebet, und je mehr Reihen von Betenden es gibt, desto besser – nach einer Überlieferung des Propheten Muhammad bringt das Gebet von mindestens drei Reihen dem Verstorbenen besondere Fürbitte. Frauen dürfen am Totengebet teilnehmen, beten aber in separaten Reihen hinter den Männern.
Hadith: Der Prophet Muhammad sagte: „Wer dem Totengebet beiwohnt, erhält einen Qirat an Belohnung. Und wer bleibt, bis der Verstorbene begraben ist, erhält zwei Qirat." Wobei ein Qirat so groß ist wie der Berg Uhud. (Bukhari und Muslim)
Die islamische Beisetzung ist geprägt von Schlichtheit, Schnelligkeit und klaren Regeln. Im Gegensatz zu vielen westlichen Traditionen gibt es keine aufwändige Trauerfeier, keine Blumendekoration und keinen Leichenschmaus am Grab.
Der Verstorbene wird auf einer Bahre (Janaza) zum Grab getragen. Traditionell tragen die männlichen Angehörigen und Gemeindemitglieder die Bahre auf ihren Schultern. Das Tragen der Bahre gilt als großer Verdienst vor Gott. In Deutschland wird der Transport oft auch mit einem Leichenwagen durchgeführt.
Während des Transports sollten die Begleitenden schweigen oder leise Bittgebete sprechen. Lautes Wehklagen, Musik und übermäßiges Trauern sind nicht erwünscht.
Das islamische Grab hat besondere Anforderungen:
Der Verstorbene wird von Männern ins Grab hinabgelassen. Dabei wird gesprochen: „Bismillah wa ala millati Rasulillah" – „Im Namen Allahs und im Glauben des Gesandten Allahs." Er wird auf die rechte Seite gelegt, das Gesicht nach Mekka gerichtet.
Die Nische wird mit ungebrannten Ziegeln, Holzbrettern oder Steinplatten verschlossen, damit die Erde nicht direkt auf den Leichnam fällt.
Alle Anwesenden sind aufgefordert, drei Hände voll Erde ins Grab zu werfen. Dabei wird rezitiert: „Minha khalaqnakum wa fiha nu'idukum wa minha nukhrijukum taratan ukhra" – „Aus ihr (der Erde) haben Wir euch erschaffen, in sie bringen Wir euch zurück, und aus ihr holen Wir euch ein weiteres Mal hervor." (Koran 20:55)
Nach dem Zuschütten des Grabes bleiben die Anwesenden noch einige Minuten. Der Imam oder ein Gemeindemitglied rezitiert die ersten und letzten Verse der Sure Al-Baqara (Sure 2) und spricht Bittgebete für den Verstorbenen. Der Prophet Muhammad empfahl, nach der Beisetzung für den Toten um Standhaftigkeit bei der „Befragung im Grab" zu bitten.
Das islamische Grab ist bewusst schlicht gehalten – im Tod sind alle Menschen gleich. Ein einfacher Stein oder eine kleine Erhöhung markiert das Grab. Aufwendige Grabmäler, Statuen oder übertriebener Schmuck sind verpönt. Der Grabstein kann den Namen des Verstorbenen, Geburts- und Sterbedatum sowie einen Koranvers tragen. Blumen auf dem Grab sind in der islamischen Tradition nicht üblich, werden aber von vielen Muslimen in Deutschland praktiziert.
Die islamische Lehre ist in Bezug auf die Bestattungsform sehr eindeutig. Die Erdbestattung ist die einzige regulär erlaubte Form.
| Bestattungsart | Islamisch erlaubt? | Begründung |
|---|---|---|
| Erdbestattung | ✓ Pflicht | Einzige vorgeschriebene Form – Koran 5:31, 20:55 |
| Feuerbestattung | ✗ Verboten (Haram) | Feuer ist Strafe Gottes – der Körper muss unversehrt bleiben |
| Seebestattung | ⚠ Nur in Notsituationen | Erlaubt nur auf hoher See wenn Hafen nicht rechtzeitig erreicht wird |
| Waldbestattung | ✗ Nicht vorgesehen | Setzt Einäscherung voraus – im Islam verboten |
| Anonyme Bestattung | ✗ Nicht erlaubt | Jeder Verstorbene hat Anspruch auf ein erkennbares Grab |
| Diamantbestattung | ✗ Verboten | Setzt Einäscherung voraus |
Koranische Grundlage: „Aus ihr (der Erde) haben Wir euch erschaffen, in sie bringen Wir euch zurück, und aus ihr holen Wir euch ein weiteres Mal hervor." (Koran, Sure 20, Vers 55) – Dieser Vers wird als klare Anweisung für die Erdbestattung verstanden.
Die Verbrennung des Leichnams ist im Islam streng verboten. Dafür gibt es mehrere Gründe: Der menschliche Körper ist nach islamischem Verständnis eine Leihgabe Gottes und muss unversehrt der Erde zurückgegeben werden. Feuer wird im Islam mit der Strafe der Hölle assoziiert – kein Mensch soll dieser Strafe ausgesetzt werden, auch nicht nach dem Tod. Der Prophet Muhammad hat die Verbrennung von Leichen ausdrücklich verboten. Zudem widerspricht die Einäscherung dem Glauben an die leibliche Auferstehung am Jüngsten Tag.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Im Islam gilt die ewige Grabruhe. Das Grab soll niemals geöffnet, der Verstorbene niemals umgebettet werden. Eine Neubelegung des Grabes ist nur erlaubt, wenn der Körper vollständig vergangen ist. Dies stellt in Deutschland eine besondere Herausforderung dar, da die Grabnutzungsrechte auf Friedhöfen zeitlich begrenzt sind (meist 20–30 Jahre).
Die Trauer im Islam ist klar geregelt – sowohl in ihrer Dauer als auch in ihrem Ausdruck.
Die allgemeine Trauerzeit beträgt drei Tage. In diesen drei Tagen besuchen Verwandte, Freunde und Nachbarn die Familie des Verstorbenen, um ihr Beileid auszusprechen (Ta'ziya). Die Trauerfamilie sollte in dieser Zeit nicht kochen müssen – es ist eine Pflicht der Gemeinschaft, Essen für die Trauernden zu bringen.
Für die Ehefrau eines Verstorbenen gilt eine besondere Trauerzeit von vier Monaten und zehn Tagen (Iddah). In dieser Zeit soll die Witwe:
Diese Regelung dient sowohl der Trauer als auch der Feststellung, ob die Witwe schwanger ist. Nach Ablauf der Iddah kann sie wieder heiraten.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Stilles Weinen | Lautes Wehklagen und Schreien |
| Traurige Gefühle zeigen | Sich ins Gesicht schlagen |
| Beileid annehmen | Kleidung zerreißen |
| Bittgebete für den Toten | Mit dem Schicksal hadern |
| Koranrezitation | Professionelle Klageweiber engagieren |
| Besuche von Trauernden empfangen | Trauer über 3 Tage hinaus (außer Witwe) |
Der Besuch von Gräbern ist im Islam erlaubt und empfohlen. Der Prophet Muhammad sagte: „Besucht die Gräber, denn sie erinnern euch an das Jenseits." Beim Grabbesuch wird gegrüßt („Assalamu alaikum ya ahlal-qubur" – „Friede sei mit euch, Bewohner der Gräber"), der Koran rezitiert und Bittgebete für den Verstorbenen gesprochen. Freitag und Montag gelten als besonders empfehlenswerte Tage für den Grabbesuch.
Die Durchführung einer islamischen Bestattung in Deutschland bringt besondere Herausforderungen mit sich, da das deutsche Bestattungsrecht in manchen Punkten von den islamischen Vorschriften abweicht.
Im Islam wird der Verstorbene ohne Sarg, nur im Leichentuch, beigesetzt. In Deutschland gilt jedoch in den meisten Bundesländern eine Sargpflicht. In den letzten Jahren haben jedoch immer mehr Bundesländer Ausnahmen ermöglicht:
In Bundesländern mit Sargpflicht wird oft ein Kompromiss gefunden: Der Verstorbene wird im Leichentuch in einen Sarg gelegt, aber der Sargdeckel bleibt im Grab geöffnet, sodass die Erde den Leichnam direkt berührt.
Der Islam verlangt eine schnelle Bestattung – idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Das deutsche Recht schreibt jedoch eine Mindestfrist von 48 Stunden zwischen Tod und Bestattung vor (in den meisten Bundesländern). Die maximale Frist liegt bei 4–10 Tagen. In der Praxis kann die Bestattung in Deutschland frühestens am zweiten Tag nach dem Tod erfolgen.
In Deutschland gibt es nur wenige rein islamische Friedhöfe. Häufiger sind islamische Grabfelder auf kommunalen Friedhöfen, die nach Mekka ausgerichtet sind. Mittlerweile bieten die meisten großen Städte solche islamischen Abteilungen an. Der erste rein islamische Friedhof Deutschlands wurde 2015 in Wuppertal eröffnet.
Die islamische Forderung nach ewiger Grabruhe kollidiert mit dem deutschen System der befristeten Grabnutzungsrechte (meist 20–30 Jahre). Einige Kommunen bieten inzwischen verlängerte Ruhezeiten für muslimische Gräber an. In der Praxis können die Nutzungsrechte in den meisten Fällen verlängert werden, was jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Ein großer Teil der in Deutschland lebenden Muslime (geschätzt 60–70 %) lässt die Verstorbenen in ihr Herkunftsland überführen. Die Gründe sind vielfältig: familiäre Tradition, der Wunsch nach ewiger Grabruhe, die Nähe zu Verwandten. Die Kosten für eine Überführung liegen bei 2.000–5.000 € (je nach Zielland). Viele muslimische Gemeinden und Vereine bieten eine Sterbekasse (Cenaze Fonu) an, die die Überführungskosten abdeckt – der monatliche Beitrag liegt typischerweise bei 3–10 €.
Die Kosten einer islamischen Bestattung in Deutschland variieren je nach Region und ob eine Überführung ins Ausland geplant ist.
| Kostenposition | Bestattung in DE | Überführung Ausland |
|---|---|---|
| Bestatterleistungen | 1.200 – 2.500 € | 800 – 1.500 € |
| Sarg (wo vorgeschrieben) | 400 – 1.000 € | 300 – 600 € (Zinksarg) |
| Leichentücher (Kafan) | 30 – 80 € | 30 – 80 € |
| Rituelle Waschung | 100 – 300 € | 100 – 300 € |
| Friedhofsgebühren | 1.000 – 3.000 € | – |
| Grabstein | 500 – 2.000 € | – |
| Flugüberführung | – | 1.500 – 4.000 € |
| Konsulargebühren & Papiere | – | 200 – 500 € |
| Gesamt (ca.) | 3.000 – 6.000 € | 3.000 – 7.000 € |
Tipp: Viele islamische Gemeinden und Vereine (z.B. DITIB, IGMG, Islamrat) bieten Sterbekassen an, die sowohl die Bestattung in Deutschland als auch die Überführung abdecken. Der monatliche Beitrag liegt meist bei 3–10 € pro Person. Informieren Sie sich bei Ihrer Moscheegemeinde.
Nicht-Muslime können der Bestattung und dem Totengebet beiwohnen, sollten aber während des Gebets still stehen bleiben und die Betenden nicht stören. Das aktive Mitbeten ist Muslimen vorbehalten. Die Anwesenheit von Nicht-Muslimen am Grab ist willkommen und ein Zeichen des Respekts.
Unter den islamischen Gelehrten gibt es unterschiedliche Meinungen. In der hanafitischen Rechtsschule (in der Türkei verbreitet) ist es Frauen erlaubt, am Grab teilzunehmen, solange sie nicht übermäßig wehklagen. In anderen Rechtsschulen wird es als unerwünscht (makruh) angesehen. In der Praxis in Deutschland nehmen Frauen zunehmend an Beisetzungen teil.
Auch ohne Gemeindeanbindung kann eine islamische Bestattung durchgeführt werden. Bestattungsinstitute mit islamischer Erfahrung können die Waschung, Einkleidung und Organisation übernehmen. Auf Pforte.de finden Sie Bestatter, die sich auf islamische Bestattungen spezialisiert haben.
Die meisten größeren Städte in Deutschland bieten islamische Grabfelder auf kommunalen Friedhöfen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung (Friedhofsamt), bei der lokalen Moscheegemeinde oder bei einem Bestatter mit islamischer Erfahrung. In einigen Städten (z.B. Wuppertal, Berlin, Köln) gibt es zudem rein islamische Friedhöfe.
Im Islam soll der Körper des Verstorbenen nicht verletzt werden. Eine Obduktion ist daher grundsätzlich unerwünscht. Wenn sie jedoch von deutschen Behörden angeordnet wird (z.B. bei ungeklärter Todesursache), muss sie akzeptiert werden – das deutsche Recht geht in diesem Fall vor. Freiwillige Obduktionen sollten vermieden werden.
In Notfällen kann die Waschung auch von einer Person des anderen Geschlechts durchgeführt werden, wenn keine gleichgeschlechtliche muslimische Person verfügbar ist. Als letzte Option kann eine symbolische Trockenwaschung (Tayammum) durchgeführt werden. Viele islamische Dachverbände in Deutschland vermitteln Waschteams auch über die lokale Gemeinde hinaus.
In der islamischen Tradition ist es nicht üblich, Blumen auf das Grab zu legen. Der Prophet Muhammad legte jedoch einmal einen grünen Palmzweig auf ein Grab. In der Praxis legen viele Muslime in Deutschland Blumen auf die Gräber – dies wird von den meisten Gelehrten als erlaubt, aber nicht als Sunna (empfohlene Praxis) betrachtet.
Jede Seele wird den Tod kosten. Dann werdet ihr zu Uns zurückgebracht.